Ad-hoc Mitteilung
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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MOLOGEN AG: Update zur kurzfristigen Unternehmensfinanzierung
Berlin, 2. Dezember 2019 - Um eine kurzfristige Finanzierung der MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900, WKN A2L Q90) (die Gesellschaft) zu ermöglichen, befindet sich der Vorstand derzeit in Gesprächen mit zwei potentiellen Investorengruppen. Ziel dieser Gespräche ist es, die mit Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 22. November 2019 angekündigte Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 2.000.000 kurzfristig zu platzieren und dadurch die Existenz der Gesellschaft zu sichern.
Im Rahmen dieser Gespräche hat eine Investorengruppe um Prof. Dr. Burghardt Wittig als Voraussetzung für eine Zeichnungszusage für die komplette Wandelanleihe (i) die unverzügliche Bestellung von Prof. Wittig zum Vorstand der Gesellschaft sowie (ii) die kurzfristige gerichtliche Bestellung von Herrn Gerhard Greif und Herrn Kai Drabe zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft vorgeschlagen, wobei nach ihrer jeweiligen Bestellung Herr Greif als Vorsitzender und Herr Drabe als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats kandidieren sollen. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Friederike Zahm und Dr. Michael Schultz sollen nach dem Vorschlag der Investorengruppe von ihren Ämtern zurücktreten. Oliver Krautscheid soll nach dem Vorschlag dieser Investorengruppe im Aufsichtsrat verbleiben.
Sämtliche Organmitglieder haben heute erklärt, die Investorengespräche im Interesse der Gesellschaft weiterhin konstruktiv zu verfolgen. Daher haben heute sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft in einer gemeinsamen Sitzung ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sobald eine rechtsverbindliche Finanzierungszusage in Form unterzeichneter Zeichnungsscheine für die Wandelanleihe durch diese Investorengruppe vorliegt, innerhalb der Grenzen des rechtlich Zulässigen ihre Ämter unter bestimmten Voraussetzungen kurzfristig zur Verfügung zu stellen, um hiermit den Forderungen der Investorengruppe entgegenzukommen und eine Bestandsicherung der Gesellschaft zu ermöglichen.
Sollte die Wandelschuldverschreibung demgegenüber nicht oder nur in einer unzureichenden Höhe platziert und sollten auch die sonstigen derzeit durch die Gesellschaft betriebenen Bemühungen der Unternehmensfinanzierung nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden können, so wäre die Existenz der Gesellschaft kurzfristig akut bedroht.
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