Vergütung Leistungsanreiz
Ausschnitt
Durch die Aufteilung der Vergütung in (i) eine vergleichsweise moderate Festvergütung,
(ii) eine kurzfristige variable Vergütung in Form von RSUs und (iii) eine erfolgsabhängige
langfristige variable Vergütung in Form von Virtuellen Optionen, die den Großteil der
Gesamtvergütung ausmacht, schafft das Vergütungssystem einen Anreiz für eine
ergebnisorientierte und nachhaltige Unternehmensführung. Die Vergütung der Mitglieder
des Vorstands orientiert sich an der Leistung des Gesamtvorstands, der Position der
einzelnen Vorstandsmitglieder und dem Geschäftserfolg der Gesellschaft. Zudem hängt der
Wert der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder direkt vom Aktienkurs der
Gesellschaft bei Auszahlung ab und verknüpft hierdurch die Interessen der
Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre. Die Integration von nichtfinanziellen Zielen
aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung („ESG-Ziele“) als
Bestandteile der Vergütungsstruktur incentiviert zudem ein ESG-fokussiertes
und -zukunftsorientiertes Handeln und strebt zugleich eine Wertschaffung für die Kunden,
Mitarbeiter und Aktionäre sowie die Umwelt im Ganzen an.
Die nachfolgende Graphik fasst die verschiedenen Komponenten der Vorstandsvergütung
zusammen, wobei ESG-Ziele als zusätzliche Leistungskriterien bei der Gewährung der
langfristigen variablen Vergütung seit eines Aufsichtsratsbeschlusses vom 15. April 2021
verwendet werden:
(Stand 31.12.2023)
Vergütungsbestandteile im Detail
Die Vorstandsvergütung setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen,
erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die Summe aller
Vergütungsbestandteile bildet die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.
Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus einem Grundgehalt und
Nebenleistungen. Die kurzfristige variable Vergütung besteht aus RSUs; die langfristige
variable Vergütung besteht aus Virtuellen Optionen.
(1) Feste Vergütungsbestandteile
a. Grundgehalt
Jedes Vorstandsmitglied erhält ein individualvertraglich vereinbartes
Grundgehalt, das in der Regel in zwölf gleichen Raten zum Ende eines
jeden Kalendermonats ausbezahlt wird.
b. Nebenleistungen
Als Nebenleistung erhalten die Vorstandsmitglieder die Hälfte der
monatlich erstattungsfähigen Beiträge zur deutschen Kranken- und
Pflegeversicherung bis zur Höhe des jeweils gültigen
Höchstbetragssatzes in der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Bei dem im Ausland lebenden Vorstandsmitglied
Edward Boyes werden die Nebenleistungen den entsprechenden
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nationalen (insbesondere regulatorischen) Besonderheiten angepasst.
Grundsätzlich zahlt die Gesellschaft bei im Ausland lebenden
Vorstandsmitgliedern nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen
Regelungen die Arbeitgeberbeiträge – sofern erforderlich – in die
ausländische Kranken- und Pflegeversicherung des Vorstandsmitglieds
ein, zusammen höchstens jedoch bis zur Höhe des jeweils gültigen
Höchstbetragssatzes in der deutschen gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung sowie etwaige gesetzlich zwingend vorgeschriebene
Arbeitgeberbeiträge zur ausländischen Rentenversicherung.
Freiwillige Pensionszusagen zugunsten der Vorstandsmitglieder
bestehen nicht.
Zudem erstattet die HelloFresh SE dem Vorstand Spesen und sonstige
Aufwendungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner
Vorstandstätigkeit für die Gesellschaft aufzubringen sind.
c. Sonstige Leistungen
Abgesehen von den in diesem Vergütungsbericht genannten sonstigen
Leistungen hat keines der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023
sonstige Leistungen im Sinne von Nebenbezügen, wie etwa geldwerte
Vorteile aus Fahrzeugnutzung, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen
oder Ähnliches, erhalten. Aufwendungsersatz, den die Gesellschaft den
Vorstandsmitgliedern aufgrund von Spesen und sonstigen
Aufwendungen gewährte, die bei den Vorstandsmitgliedern im
Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfüllung ihres
Vorstandsanstellungsvertrages angefallen sind, fallen nicht unter die
sonstigen Leistungen in diesem Sinne.
(2) Variable Vergütungsbestandteile
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der HelloFresh SE setzt sich aus
einem kurzfristig orientierten Vergütungsbestandteil, den RSUs, sowie einem
langfristig orientierten Vergütungsbestandteil, den Virtuellen Optionen,
zusammen. Der Gesamtzuteilungsbetrag für die variable Vergütung ist mit jedem
Vorstandsmitglied vertraglich vereinbart und wird grundsätzlich zu 25 % auf
RSUs und zu 75 % auf Virtuelle Optionen aufgeteilt. Für die letzten beiden vollen
Geschäftsjahre eines Vorstandsanstellungsvertrags kann der Aufsichtsrat
allerdings auch entscheiden, den Gesamtzuteilungsbetrag der variablen Vergütung
in Höhe von bis zu 40 % auf RSUs und bis zu 60 % auf Virtuelle Optionen zu
allokieren; die bestehenden Vorstandsanstellungsverträge sehen für die
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Geschäftsjahre 2024 und 2025 eine Aufteilung von 40 % auf RSUs und 60 % auf
Virtuelle Optionen vor.
Die Auszahlung der langfristig orientierten variablen Vergütungsbestandteile
hängt von der Erreichung finanzieller Ziele (Umsatzerlöse und AEBITDA) und
nichtfinanzieller Nachhaltigkeitsziele (ESG-Ziele) ab und leistet dadurch einen
wesentlichen Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der
HelloFresh SE und des HelloFresh-Konzerns. Durch die Gewährung des weit
überwiegenden Teils der Ziel-Gesamtvergütung als langfristig orientierte, variable
Vergütung gewährleistet der Aufsichtsrat einen sehr weitgehenden
Interessengleichlauf zwischen den langfristigen Interessen der Aktionäre der
Gesellschaft und denjenigen des Vorstands.
https://ir.hellofreshgroup.com/websites/.../corporate-governance.html