Das ist ja schön, dass sich der mg so gut in den Büchern von Hemlock auskennt, dass er weiß, in welcher Höhe Hemlock die Forderungen an die diversen Solarunternehmen dort aktiviert hat. Denn Abschreibungen auf Forderungen sind selbstverständlich nur möglich, wenn diese bereits gewinnwirksam eingebucht und somit bereits - wann denn bitte? - versteuert wurden. Aber hierzu werden wir sicher mit überzeugenden Ausführungen des mg rechnen können, da diese sich in der Hochfinanz ja bestens auskennen. Und im übrigen wird auch ein US-Gericht einen Schadensersatz nur in der Höhe anerkennen, in der ein Schaden entstanden ist. Und dieser Schaden dürfte zudem auch nur einmal ersetzt werden. So wie es aussieht, wurde er jedoch gegenüber mehreren Firmen, also vielfach, geltend gemacht. Schon daher wird sich, sofern sw zahlen muss, der Betrag auf einen Bruchteil der Forderungssumme reduzieren. |