die wahrscheinlichste lösung ist und bleibt eine einvernehmliche einigung. der weg durch die instanzen ist ein langwieriger und was amerikanische gerichte ggfs in übersee letztlich entscheiden eine sache, die durchsetzung und anerkennung vor europäischen oder deutschen gerichten noch einmal eine ganz andere. die argumentation von kyocera und solarworld enthält aufgrund der sicherlich dem wesen nach einigermassen ähnlichen lieferverträge mehrere ähnliche Argumente aber eben auch unterschiedliche wie z.b. das "kartellrechtliche" der sw. das dieses erstinstanzlich in den USA vom richter nicht zugelassen wurde sagt noch keineswegs das es im weiteren fortgang nicht noch eine ggfs. mitentscheidende rolle spielen wird. die höhe des streitwerts per se sagt m.e. rein gar nichts über die höhe des bestehenden risikos aus. ich vermute mal so mancher wird sich hier noch wundern so das verfahren weiterläuft und nicht in absehbarer zeit eine einigung in den fortlaufenden gesprächen erzielt wird wie wenig der von hemlock m.e. letztlich wirklich noch geforderte betrag mit der vielzitierten immer wieder kolportierten streitwerthöhe zu tun hat.... dies ändert nur alles nichts daran das sehr viele potentielle investoren und anleger solange das hemlockrisiko schwer einzuschätzen ist sich die swII auch weiterhin nur von der seitenlinie anschauen werden.... |