Dazu braucht es ausschüttungsfähiges EK, davon sind wir mindestens bis 30.06.2023 entfernt, wenn nicht sogar noch länger. Stichwort NV CPU. "SATZUNGSBESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEWINNAUSSCHÜTTUNG Die Inhaber von Stammaktien sind zu einer Stimme pro Aktie und zur Teilnahme an der Ausschüttung von (Zwischen-)Dividenden und Liquidationserlösen berechtigt. Gemäß § 35 der Satzung kann eine Dividende aus dem Reingewinn nach Zuweisung zur Erhöhung und/oder aus den Rücklagen beschlossen werden. Der nach den vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für notwendig erachteten Vorbehalten verbleibende Gewinn steht dann vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zur Ausschüttung an die Stammaktionäre zur Verfügung. Der Vorstand kann der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorschlagen, die Ausschüttung ganz oder teilweise in Form von Stammaktien vorzunehmen. Ausschüttungen auf Aktien dürfen nur bis zu einem Betrag erfolgen, der den Betrag des ausschüttungsfähigen Eigenkapitals nicht übersteigt. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Zwischendividende beschließen, die den Betrag des ausschüttungsfähigen Eigenkapitals nicht übersteigt. GEWINNAUSSCHÜTTUNG In Anbetracht der anhaltenden Liquiditätsengpässe der Gruppe hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, für den Berichtszeitraum 2021 keine Dividende auf die Stammaktien vorzuschlagen."
S 250 GJ 2021. Wird wohl in GJ 2022 auch so drin stehen. Aber später ist es irgendwann natürlich nicht ausgeschlossen ;-) |