Beispiel für Bezugsrecht:
Es gibt eine Firma mit dem Namen Test-AG, deren Grundkapital auf derzeit insgesamt 100.000 Aktien aufgeteilt ist. Die Aktien der Test-AG werden aktuell an der Börse zu mit einem Kurs von EUR 17,-- je Aktie gehandelt.
Herr Maier besitzt 10.000 Aktien der Test-AG und somit 10% der Aktien der Test-AG.
In der Hauptversammlung der Test-AG wird eine Kapitalerhöhung um 20% durch die Ausgabe von neuen Aktien beschlossen. Das heißt es werden 20.000 neue Aktien ausgegeben (emittiert). Es handelt sich also um eine Kapitalerhöhung im Verhältnis 5:1. Der Emissionspreis der neuen Aktien wird mit EUR 15,-- je Aktie festgelegt.
Jeder der eine dieser neuen Aktien kaufen möchte benötigt für den Erwerb 5 Bezugsrechte. Der rechnerische Wert eines Bezugsrechts beträgt dadurch EUR 0,40.
Unser Hr. Maier ist aufgrund seines Aktienbesitzes Inhaber von 10.000 Bezugsrechten. Er kann diese Bezugsrechte an der Börse verkaufen und damit abhängig von der Nachfrage nach den Bezugsrechten und dem Kurs der Aktien der Test-AG etwa EUR 4.000 erlösen oder er beteiligt sich an der Kapitalerhöhung und investiert EUR 30.000,-- in den Erwerb von 2.000 der neuen Aktien.
Wenn Hr. Maier an der Kapitalerhöhung in vollem Umfang teilnimmt besitzt er schließlich 12.000 Aktien der Test-AG, was wiederum einem Anteil von 10% an den dann insgesamt vorhandenen 120.000 Aktien der Test-AG entspricht. |