oder das Umlage-System längst ablösen können.
Aber wie könnte das gehen ??
Wenn man genügend steuerliche Mittel/Überschüsse hätte - und die hätte Deutschland ja haben können, wenn man das Geld nicht anderweitig an die ganze Welt verschenkt,
könnte man einen Cut bei der gesetzlichen Rentenversicherung machen. Die Geburtenjahrgänge bis 1955 bekommen ihre Rente dann rein aus steuerlichen Mitteln. Also zu 100%. Die Höhe wird über den Rentenbescheid ermittelt. Dieser Anteil sinkt stufenweise (nicht linear, sondern degressiv, da man hier den Zinszins-Effekt fairerhalber mit einrechnen muss) bis zum Geburtenjahrgang 1998 auf null ab. Die gesetzliche Rentenversicherungspflicht entfällt. Die Jahrgänge ab 1956 müssen anteilig privat vorsorgen, da sie ihre Rente ja je nach Jahrgang nicht mehr zu 100% aus steuerlichen Mitteln gedeckt bekommen. Die jeweilige Rentenhöhe, also der Teil, der ab Geburtenjahrgang 1956 steuerlich bezuschusst wird, ergibt sich aus dem Rentenbescheid ab Cut und der gezahlten Einkommenssteuer bis zum Renteneintrittsalter. Maßgebliche Einkommenssteuer ist nur die Einkommenssteuer, die während der beruflichen Tätigkeitsphase gezahlt wurde. Dabei wird nur die Einkommenssteuer aus nicht selbstständiger Tätigkeit, aus selbstständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt. Natürlich gibt es bei dieser Art der Rente (also bei den Übergangsgenerationen bis Baujahr 1997) einen Deckelbetrag - also eine Höchstgrenze bei der Rente - egal wieviel Einkommenssteuer bis zum Renteneintrittsalter gezahlt wurde.
Ab Jahrgang 1998 gibt es keine steuerlichen Zuschüsse über der gesetzlichen Grundsicherung mehr. Hier muss zu 100% private Vorsorge betrieben werden. Für Menschen ohne Einkommen und ohne ausreichende private Vorsorge werden eine gesetzliche Mindestrente (Grundsicherung) zu 100% aus steuerlichen Mitteln erhalten, aber eben nur die Grundsicherung. Dabei werden sämtliche private Renten und Lebensversicherung etc. angerechnet. Grundsicherung erhält auch nur derjenige, dessen Vermögen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Anderfalls erfolgt eine Aufzehrungsverrechnung, bis ggf. der gesetzliche Sockelbetrag erreicht ist. D.h., man muss bis dahin vom Ersparten/Vermögen leben.
Dies könnte auch bei den Beamten analog erfolgen, wobei zur Berechnung der Rente für die Übergangsgenerationen von Geburtenjahrgang 1956 bis 1997 die gleichen rechnerischen Maßstäbe zur Berechnung des Rentenbescheides bis zum Cut angesetzt werden, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (also Einkommenshöhe mal theoretischer Einzahlungsdauer). Die Besserstellung von Beamten entfiele damit. Und auch sie wären ab Geburtenjahrgang 1998 ebenfalls zur vollständigen privaten Vorsorge verpflichtet. Aufgrund der Unkündbarkeit und der lückenlos, linearen Erwerberbiographie würde das dieser Berufsgruppe dennoch immer noch am einfachsten fallen. Hier könnte ggf. als Ausgleich und Druckmittel auch der gesetzliche Vermögenssockelbetrag deutlich herabgesetzt werden, der erst bei Unterschreitung dieser Summe einen gesetzlichen Grundsicherungsanspruch einsetzen ließe, für Beamte, die die private Altervorsorge bewußt oder fahrlässig nicht oder nicht ausreichendem Maße betrieben haben. |