BioNtech ist eine öffentlich gehandelte Aktiengesellschaft und unterliegt damit kapitalmarktrechtlichen Vorgaben. Unter anderem also auch der Ad-hoc-Publizitätspflicht, die (grob vereinfacht) besagt dass ein Unternehmen unverzüglich zu vermelden hat wenn ein Geschäftsvorfall eintritt, der hinreichend konkret sowie nicht öffentlich bekannt ist und sich eignet, den Börsenkurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen. D.h. aus meiner Erfahrung: Sobald hier Ergebnisse in die eine oder andere Richtung vorliegen, müssen diese umgehend veröffentlicht werden. Mag sein, dass man in der "unschönen" Lage ist hierdurch möglicherweise Einfluss auf die US-Wahl (und somit auch des Weltgeschehens mindestens der nächsten 4 Jahre) zu nehmen; das alles wird aber Biontech nicht von seiner rechtlichen Pflicht entbinden, dass Kursrelevante Ergebnisse nicht einfach so "zurückgehalten" werden dürfen um sie an einem anderen Tag zu publizieren, wenn es den Vorständen grad gut in den Kram passt. |