Von Seite 28 bis 32 hier ein Auszug! Auch die Festlegungen zur möglichen Ausgabe von Vorzugsaktien
Hat aber nicht AMC entschieden. Da waren ANDERE Entscheider:( Oder wohl nicht so viel Mitspracherecht ?
Wir haben uns entschieden, die Ausnahmeregelung für ?beherrschte Unternehmen? von den Corporate-Governance-Regeln für börsennotierte Unternehmen zu nutzen, was unsere Stammaktien der Klasse A für einige Anleger weniger attraktiv machen oder unseren Aktienkurs anderweitig beeinträchtigen könnte.
Da wir gemäß den Corporate-Governance-Regeln für börsennotierte Unternehmen als ?beherrschte Gesellschaft? gelten, müssen wir weder eine Mehrheit unseres Verwaltungsrats haben, noch müssen wir einen Vergütungsausschuss oder eine unabhängige Nominierungsfunktion haben . In Anbetracht unseres Status als kontrolliertes Unternehmen hat unser Board of Directors entschieden, dass die Mehrheit unseres Board of Directors nicht unabhängig sein soll, keinen Vergütungsausschuss haben soll, der ausschließlich aus unabhängigen Direktoren besteht, oder eine unabhängige Nominierungsfunktion hat, und hat sich dafür entschieden Gesamtvorstand direkt verantwortlich für die Nominierung von Vorstandsmitgliedern. Sollten demnach die Interessen von Wanda als unserer kontrollierenden Aktionärin von denen anderer Aktionäre abweichen, wird die
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andere Aktionäre genießen möglicherweise nicht den gleichen Schutz wie Aktionäre von Unternehmen, die allen Corporate-Governance-Regeln für börsennotierte Unternehmen unterliegen. Unser Status als kontrolliertes Unternehmen könnte unsere Stammaktien der Klasse A für einige Anleger weniger attraktiv machen oder unseren Aktienkurs anderweitig beeinträchtigen.
Die Interessen unserer Mehrheitsaktionäre stimmen möglicherweise nicht mit denen unserer Publikumsaktionäre überein.
Unsere Stammaktien der Klasse B haben drei Stimmen pro Aktie, und unsere Stammaktien der Klasse A, die wir bei unserem Börsengang anbieten, haben eine Stimme pro Aktie. Nach Abschluss dieses Angebots wird Wanda etwa % der Stammaktien der Klasse B oder % unserer ausstehenden Stammaktien besitzen, was etwa % der Stimmrechte unserer ausstehenden Stammaktien entspricht (was etwa % unserer ausstehenden Stammaktien und etwa % von das Stimmrecht unserer ausstehenden Stammaktien, wenn die Konsortialbanken ihre Option zum Kauf zusätzlicher Aktien vollständig ausüben). Als solche wird Wanda erheblichen Einfluss auf unsere Berichterstattung und Unternehmensführung und -angelegenheiten haben, und aufgrund des Stimmrechtsverhältnisses von drei zu eins zwischen unseren Stammaktien der Klasse B und der Klasse A,
Die Superstimmrechte unserer Stammaktien der Klasse B und andere Übernahmeschutzmaßnahmen in unserer geänderten und neu gefassten Gründungsurkunde und unserer geänderten und neu gefassten Satzung können eine Übernahme unseres Unternehmens entmutigen oder verhindern, selbst wenn eine Übernahme für unsere Aktionäre vorteilhaft wäre. |