Ja jocyx Habe deswegen bei der EBK Nachgefragt und auch bei UB Conrad, jeder von euch kann da Anrufen und fragen ob eine AG die unter einer superprovisorischer Verfügung steht ihre HP verändern darf, ohne Wissen der Untersuchungsbeauftragten. SHAB: 086 / 2008 vom 06.05.2008 (Seite 23) Swiss Hawk AG, in Zug, CH-170.3.024.739-7, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 81 vom 28.04.2008, S. 21, Publ. 4450600). Die Eidg. Bankenkommission hat mit superprovisorischer Verfügung vom 24.04.2008 Peter M. Conrad, von Baden, in Baden, und Basil Huber, von Sarmenstorf und Jonen, in Muri AG, als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Sie sind ermächtigt, je einzeln für die Gesellschaft zu handeln. Der Swiss Hawk AG wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen für die Swiss Hawk AG vorzunehmen http://www.moneyhouse.ch/u/pub/swiss_hawk_ag_CH-170.3.024.739-7.htm Habe auch nachgefragt ob ein Untersuchungsbeauftragter Nein sagen kann zur Kapitalerhöhung oder Statutenänderung, die ja der Untersuchungsbeauftragter Unterzeichnen muss. und der darf auch Nein sagen jocyx Einfach mal bei der EBK/Finma Anrufen ist zwar sehr mühsam aber man erfährt doch das ein oder andere Erreichbarkeit Telefon: +41 31 327 91 00 ----------- Diese Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken, zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Arzt |