Leerverkäufer, das Wort bzw. die Bezeichnung an sich ist schon verwirrend, denn grundsätzlich werden die Stücke (Aktien) nur einem Dritten LEIHWEISE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, und nicht an ihn selbst verkauft. Funktion: Anleger A ist Eigentümer von 1000 Aktien mit einem aktuellen Wert von zurzeit, je Stück, von 3,00 €uro. Spekulant B (Leerverkäufer) ist bereit für eine fest vereinbarte Leihgebühr, diese Aktien von A zu benutzen (umgehend zu verkaufen), bzw. diese zu einem bestimmten Datum (Termin) wieder zurückzugeben (zu kaufen), entweder in Form von Aktien oder als Adäquat in Geldwert (also zu tagesaktuellen Kursen je Stück, min. aber 3,00 € plus Leihgebühr), weil er spekuliert, diese Aktien günstiger in dem vereinbarten Zeitraum selbst erwerben zu können, z. B. für je 2,50 €uro je Aktie, die daraus resultierende Differenz (0,50€) je Anteilsschein beschert dann, abzüglich der Leihgebühr/Transaktionskosten seinen Gewinn. Der Anteil der vorhandenen Aktien auf dem Gesamtmarkt bleibt davon also völlig unberührt, es bleiben immer 100% auf dem Markt. Er wettet also auf fallende Kurse. Ein „Short Squeeze“ kann nur dann entstehen, wenn unerwartete „Meldungen“ welche den Kurs nach oben befeuern, in diesem Zeitraum veröffentlicht werden, weil Spekulant B, sich nun, nur sehr schwer wieder mit seinen „geliehenen Aktien“ (theoretischer Minusbestand) wieder eindecken kann, und er evtl. dies mit Verlust durchführen muss (Kurse ca. ab z. B. 2,90 €), weil seine zu zahlenden 3,00 €uro plus den Aufwand für Transaktionen, plus Leihgebühr von ihm aufzubringen sind. Leerverkäufer (auch Shorter genannt) sind also, Händler ohne eigene Aktien zu besitzen, es handelt sich um Finanzwetten, auf fallende Kurse, die einer „sehr guten“ Kenntnis bedürfen, man ist versucht zu sagen, praktisch einem „INSIDERWISSEN“ geschuldet, was wiederum verboten wäre, und trotzdem lässt man diese „Geschäfte“, an manchen Börsen dieser Welt zu, sehr eigenartig oder? In Deutschland ist diese „Wette“ offiziell verboten, und dies aus sehr guten Gründen, wie wir dies expliziert bei ORE, „bewundern“ konnten, denn (theoretischen) widerrechtlichen Preisabsprachen, wären gerade bei marktengen Werten, somit Tür und Tor geöffnet, und können selbst gesunde Unternehmen in arge Bedrängnis bringen. |