Punkt h hat´s in sich...
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Gesellschaft Arqueonautas Worldwide – Arqueologia Subaquática S.A. (die Gesellschaft) am Freitag, den 15. April 2011 um 15:00 Uhr in Estoril, Avenida da Suica 468 B, Portugal Estoril, 28.03.2011 Sehr geehrte Aktionäre, Hiermit möchten wir Sie zu unserer kommenden Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 15. April 2011 in Estoril, Portugal einladen. Aufsichtsrat und Vorstand haben die nachstehende Tagesordnung eingebracht, über die diskutiert und abgestimmt werden soll: 1. Erörterung und Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresbilanz mitsamt Anlagen für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Berichts des Wirtschaftsprüfers. 2. Genehmigung der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresergebnisses 2010. 3. Allgemeine Beurteilung der Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010 und Entlastung. 4. Vorstellung neuer geplanter Projekte der Gesellschaft und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer Erhöhung des Gesellschaftskapitals. 5. Ende der Sperrfrist für den Handel mit 3.500.000 Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Börse ab dem 1. Juli 2011. 6. Erhöhung des Grundkapitals von 5.000.000,00 € auf 10.000.000,00 €, womit der Umfang der Erhöhung auf maximal 5.000.000,00 € begrenzt bleibt. Besagte Kapitalerhöhung erfolgt durch die Ausgabe von 5.000.000 neuen Inhaberaktien mit einem Nennwert von 1,00 €, die den Aktionären zum Kauf angeboten werden. Der Restbetrag soll höchstens hundert ausgewählten Dritten angeboten werden, die nicht in Portugal ansässig sind und dort auch kein Unternehmen betreiben. Für die Kapitalerhöhung gelten die nachfolgenden Bedingungen: a) Durch die Zeichnung von Aktien durch die Aktionäre entsprechend der Anzahl der Aktien, die diese Aktionäre besitzen, im Verhältnis 1:1, und zwar zu dem Preis, den die Aktien am Tag der Genehmigung der Kapitalerhöhung an der Frankfurter Börse (XETRA) erzielen, abzüglich 20 %, jedoch nicht unter dem jeweiligen Nennwert von € 1,00. Aktionäre, die im Rahmen der Kapitalerhöhung Aktien zeichnen möchten, müssen der Gesellschaft per Fax (+351 214 662 769) ihre Zeichnungsaufträge und gegebenenfalls die entsprechenden Aufträge ihrer Finanzintermediäre unter Angabe der gewünschten Anzahl der zu zeichnenden Aktien zusenden. Die Zeichnungsfrist beginnt, sobald die Genehmigung der Kapitalerhöhung gemäβ Artikel 459 des portugiesischen Handelsgesetzbuchs (Código das Sociedades Comerciais) veröffentlicht wird und endet nach 15 Tagen. b) Falls die oben erwähnten Finanzintermediäre nicht Mitglied von Interbolsa – Sociedade Gestora de Sistemas de Liquidação e Sistemas Centralizados de Valores Mobiliários, S.A. sind, müssen die Aktionäre, die im Rahmen der Kapitalerhöhung Aktien zeichnen möchten, ihre Aufträge an solche Finanzintermediäre weiterleiten, die sie in Portugal repräsentieren können. c) Die Aktien, die die Aktionäre nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von 15 Tagen zeichnen, werden anteilmäβig unter den Aktionären aufgeteilt, die die Erklärung abgegeben haben, dass sie mehr Aktien zeichnen möchten, als ihnen gemäβ den unter a) erwähnten Bedingungen zustehen würden. Hierfür gilt erneut eine Frist von fünf (5) Werktagen nach Ablauf der vorher erwähnten 15-tägigen Frist. d) Die Aktien aus der Kapitalerhöhung, die nicht gemäβ den oben erwähnten Bedingungen gezeichnet werden, werden von einem von der Gesellschaft beauftragten Finanzinstitut platziert. Sie sollen Dritten innerhalb einer dreimonatigen Frist nach Ablauf der unter c) erwähnten letzten Zeichnungsfrist für Aktionäre zu den zwischen der Gesellschaft und dem von ihr beauftragten Finanzinstitut festgelegten Preisen und Bedingungen angeboten werden. Der Vorstand der Gesellschaft kann diese Frist nach eigenem Ermessen reduzieren, wenn die Platzierung der entsprechenden Aktien abgeschlossen wurde. e) Die geschuldeten Beträge aus der Zeichnung der Aktien gemäβ den oben erwähnten Bedingungen müssen innerhalb einer Frist von höchstens drei Tagen nach Ablauf der jeweiligen Zeichnungsfrist beglichen werden. Wenn ein Aktionär gemäβ den unter c) erwähnten Bedingungen mehr Aktien zeichnet, als ihm eigentlich zustehen würden, dann muss die zweite Zahlung ebenfalls innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Abschluss der entsprechenden Zeichnung erfolgen, und zwar unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. f) Im Falle einer unvollständigen Zeichnung, d. h. wenn die Aktien der Kapitalerhöhung, die über das von der Gesellschaft beauftragte Finanzinstitut gezeichnet werden sollen, nicht vollständig gezeichnet werden, dann reduziert sich die Höhe der Kapitalerhöhung gemäß Artikel 457 des portugiesischen Handelsgesetzbuches auf den Gesamtbetrag der Zeichnungen, die von den durch das beauftragte Finanzinstitut hierzu eingeladenen Aktionären und Dritten tatsächlich gemäβ den Bedingungen der vorstehenden Punkte vorgenommen wurden. Folglich erfolgt der Eintrag im zuständigen Handelsregister nach Ablauf der Zeichnungsfrist für Dritte und entsprechender Zahlung, ohne dass die Aktionäre dem erneut zustimmen müssten. g) Genehmigung des Platzierungsmemorandums, das die Gesellschaft im Rahmen der Platzierung der Aktien durch das Finanzinstitut Dritten vorlegt. h) Aussetzung der Notierung der auf dem nicht regulierten Markt der Frankfurter Börse in Deutschland gehandelten, dem Grundkapital entsprechenden Aktien vom Zeitpunkt der Genehmigung der Kapitalerhöhung bis zum Ablauf der für Dritte geltenden Zeichnungsfrist der Aktien. i) Die Differenz zwischen dem Zeichnungspreis der jeweiligen Aktie und deren Nennwert wird als Aufgeld (Agio) zugunsten der Gesellschaft behandelt. j) Verzicht der Aktionäre auf die entsprechenden Vorzugsrechte im Hinblick auf den Teil des Grundkapitals, der durch die Platzierung über das Finanzinstitut erzielt wird. k) Die neuen Aktien, die infolge der Kapitalerhöhung ausgegeben werden, sind identisch mit denen, die zurzeit das Grundkapital darstellen. Die Inhaber dieser Aktien werden über dieselben Rechte verfügen wie sie mit den gegenwärtig bestehenden Aktien verbunden sind. 7. Änderung von Artikel 4, Nr. 1 der Gesellschaftssatzung entsprechend der Kapitalerhöhung, die im Rahmen der obigen Tagesordnungspunkte beschlossenen wird. Der Entwurf für besagte Kapitalerhöhung ist ab dem heutigen Datum am Ort der Jahreshauptversammlung erhältlich. 8. Erörterung bezüglich der Erstellung des Verkaufsprospekts im Hinblick auf die Aktienemission, um sämtliche Informationen über die Finanzsituation der Gesellschaft zu publizieren. 9. Sonstige Themen, die Interessen der Gesellschaft berühren. Falls die bei der Jahreshauptversammlung anwesenden oder ordnungsgemäß vertretenen Aktionäre nicht mindestens ein Drittel des Grundkapitals repräsentieren, so wird schon jetzt eine zweite Jahreshauptversammlung für den 2. Mai 2011 um 15:00 Uhr am selben Ort anberaumt. Die Aktionäre können den Textentwurf zur Gesellschaftssatzung an Werktagen von 15:00 bis 18:00 Uhr an dem Ort einsehen, an dem die Jahreshauptversammlung stattfindet. Lissabon, den 14. März 2011 Der Vorsitzende der Jahreshauptversammlung (José Henriques da Silva) Dies ist eine Übersetzung der Originaleinladung in portugiesischer Sprache. Im Zweifelsfall ist die portugiesische Version als allein gültige anzusehen. Die portugiesische Version wurde im offiziellen portugiesischen Journal veröffentlicht (http://publicacoes.mj.pt) oder über das Büro der Gesellschaft angefordert werden. Im Anhang finden Sie unser Standardformular, um sich bei der Hauptversammlung vertreten zu lassen, falls Sie nicht persönlich erscheinen können. Als Ihren möglichen Vertreter haben wir vorgesehen: Dr. José Henriques da Silva, die Mitglieder des Vorstandes (Nikolaus Graf Sandizell, Howard Baron Strouth, Alejandro Mirabal oder Miguel Moura) oder einen Aktionär Ihrer Wahl, der an der Hauptversammlung teilnimmt. Senden Sie die Vollmacht bitte so zeitig wie möglich per Post an unser Büro (Arqueonautas S.A., Av. da Suiça 468b / 2765-288 Estoril / Portugal) sowie eine Kopie per Fax an 00351.21.466 27 69 oder per E-mail an adminpt@arq.de. Bitte zögern Sie nicht, Herrn Miguel Moura (Tel: +351-21-466 30 40, mobil: +351-93-466 32 37, Fax: 00351-21-466 27 69, email: cfo@arq.de) für weitergehende Informationen anzusprechen. Herzlichen Dank für Ihre Kooperation! Mit besten Grüßen Nikolaus Graf Sandizell (Vorstandsvorsitzender) |