Beginnen wir mit dem fairen Preis für einzelne Objekte, was immer noch Komplexe und nicht einzelne Whg sein werden. Der Markt scheint tot zu sein, wird zumindest behauptet. Vergleichswertverfahren daher ungeeignet, bzw schlechter zu gewichten als üblich. Das Verfahren der Wahl ist sowieso das Ertragswertverfahren. Und das hängt stark am Liegenschaftszinssatz. Und hier gibt es zb Herbst 2022 für Wien und mäßiger Wohnliegenschaft einen Range von 2,5-4,5%. Mit den steigenden Zinsen wird der nicht besser. Je schlechter die Immo, desto höher der Zins. Und da vermute ich riesig Unterschiede zwischen den Immosscout Angeboten und einem Gutachter-Preis, der 5% Liegenschaftszinssatz zu Grunde legt.
Wenn enteignet, dann wäre wohl am einfachsten, gleich das ganze Unternehmen. Könnte man ja machen. Aktien kaufen und Übernahmeangebot. Wenn abgelehnt, kann man immer noch enteignet versuchen, indem man sich die Aktien per Zwang aneignet.
Eine Enteignung muss ja auch begründet werden. Solange kein massiver Leerstand besteht, kann man mit Enteignung niemanden eine Whg geben, ohne diese einen anderen wegzunehmen. Der Saat hat ja nicht nur massiv Whg verkauft, sondern es seit Jahren nicht für nötig befunden, welche zu bauen.
Whg gibt es genug, halt nicht in begehrten Lagen. Warum die Interessen der Mieter über die der Vermieter stellen. Mietet man eben in Chemnitz. Keine Arbeit dort! Dafür kann der Vermieter auch nichts und dei der Rate an Sozialhilfebeziehern in Berlin auch ein schlechtes Argument.
Die wenigsten Flüchtlinge sind übrigens Asylberechtigt. Mit Enteignung stellt man diese Interessen über die der Aktionäre. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Wenn die Not wirklich groß wird, hat der Staat noch andere Möglichkeiten und kann Immos loftmässig umbauen. Also nicht die Designerloft sondern eine Not Versorgung wie im Asylwesen üblich. Da hat er dann auch Zeit mit einer "wir-schaffen-das" Aktion den Wohnraum zu schaffen. |