Der WMILT hat gestern fristgerecht, also 14 Tage vor der entsprechenden Gerichtsverhandlung, den Schlussantrag gestellt. Diesen habe ich mal verständlich gekürzt übersetzt:
Der Schlussantrag des WMILT vom 5.12.2019 ( http://www.kccllc.net/wamu/document/0812229191205000000000001 )
Gemäß den lokalen Regeln der Konkurspraxis und des Insolvenzgerichtsverfahrens der Vereinigten Staaten für den Bezirk Delaware, ist der folgende Abschlussbericht des WMILT im Namen der WMI und WMIIC im Zusammenhang mit dem dazugehörigen Chapter 11- Insolvenzverfahrens eingereicht worden.
1. Nach Prüfung der endgültigen Honoraranträge der Fachleute für das Insolvenzverfahren am 1. August 2012 hat das Gericht den Gerichtsbeschluss über erbrachte Dienstleistungen und Erstattung von Auslagen eingetragen. Gemäß dem endgültigen Gebührenbeschluss haben die Schuldner oder WMILT, soweit zutreffend, insgesamt 271.085.212,87 $ an Gebühren und Aufwendungen für Dienstleistungen gezahlt, die in dem Zeitraum vom Insolvenzantragsdatum bis einschließlich des Inkrafttretens das POR7 erbracht wurden.
Zusätzlich zu den Beträgen, die gemäß der Endvergütungsanordnung für Stundenhonorare und Auslagen an Grant Thornton LLP gezahlt werden sollen, hat das Konkursgericht am 5. September 2018 eine Vergleichsvereinbarung mit der Grant Thornton LLP zugestimmt, wonach der WMILT sich bereit erklärte, Grant Thornton LLP 4.300.000 $ in Bezug auf eine Erfolgshonorar im Zusammenhang mit der Auftragsvereinbarung zu zahlen. [in Wahrheit: Der WMILT hat das damals vermasselt und wurde dazu gerichtlich verdonnert, 4,3Mio.$ zusätzlich an Grant Thornton LLP zu zahlen]
2. In dem Chapter 11- Insolvenzverfahren wurde kein Treuhänder ernannt. Dementsprechend sind keine Gebühren oder Kosten für Treuhänder angefallen.
3. Das Gericht ernannte Joshua R. Hochberg zum Prüfer im Insolvenzfall. Dieser wurde von McKenna Long & Aldridge LLP und Cole, Schotz, Meisel, Forman & Leonard, P.A. im Zusammenhang mit einer Überprüfung und Analyse des ursprünglichen GSAs beraten. Es wurden in diesem Zusammenhang insgesamt 6.311.630,68 US-Dollar an Gebühren und Aufwendungen für die erbrachten Dienstleistungen bezahlt.
4. Alle Kosten, die sich aus der Nachlassverwaltung ergaben, wurden nach Fälligkeit dieser Kosten bezahlt.
5. Der Plan wurde im Wesentlichen abgeschlossen und alle Ausschüttungen, die gemäß dem Plan vorgenommen werden sollten, wurden oder werden in Übereinstimmung mit dem Plan vorgenommen. Wie in der letzten Schlussverordnung des WMILTs erwähnt, geht der WMILT derzeit davon aus, dass spätestens im ersten Quartal 2020 eine endgültige Ausschüttung gemäß dem Plan erfolgt.
6. Abgesehen von einer anhängigen Berufung wurden alle Angelegenheiten des Chapter 11- Insolvenzverfahrens erledigt.
Dieser Schlussantrag beinhaltet also hauptsächlich eine Aufstellung zur Erledigung von Gebühren und Auslagen und am Ende noch die Erwähnung, dass im Wasserfall alles erledigt sei. Naja.
Schau'n wir mal, was das Gericht dann am 19.12. so sagen wird.
LG union
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