Bedingt durch die Aktualisierung, dass nunmehr selbst unsere „Regierung“ den Tatbestand von unzulässigen Luftverschmutzungen einräumen möchte, sieht die nahe Zukunft vermutlich folgendermaßen aus. Fiktion: Das Verwaltungsgericht in Leipzig, beschließt die Möglichkeit, dass Kommunen (Städte) in Selbsthaftung, Fahrverbote regional begrenzt aussprechen dürfen. Konsequenz: Das Chaos wird noch unerträglicher, weil damit immer noch keine blaue Plakette, die darf nur der Bund einführen, zur Kontrolle vorhanden ist. Der Nutzen daraus ergibt sich im Enddefekt auf praktisch 0 (Null). Begründung: (Bereich Exekutive) Wir haben eine handlungsunfähige bzw. auch zum Teil handlungsunwillige Polizei, welche bedingt durch Personalmangel als auch teilweiser, persönlicher Unfähigkeit, diese Aufgabe lieber an die „mutigen Ordnungsämter“ abtreten wird. Das Ordnungsamt wiederum, ist zu dieser Aufgabenerweiterung ebenfalls weder personell noch technisch versiert genug, um diese Leistung qualifiziert und dauerhaft erbringen zu können. Also wird auf der Seite der Kontrollinstanz erstmal Stillstand herrschen. (Bereich Legislative) Der Gesetzgeber bzw. unsere Politiker sind dann schlagartig völlig überrascht, was Fahrverbote, wo kommen die denn so plötzlich her? Man wird also auf kommunaler Ebene, an den „gefährlichen Messpunkten“ Straßen komplett für alle Verkehrsteilnehmer (Benziner und Diesel) sperren, und das Problem ist erstmal als gelöst zu betrachten, so deren vermeintliche Denkweise, super Burschi, suppa! Die „Karawane der Luftverschmutzung“ wird nun über neue Einfahrtwege (welche noch nicht mit Luftmessungsanlagen ausgestattet sind) an sein Ziel gelangen können. Die Rechnung geht natürlich nur solange auf, bis auch diese Anwohner, welche bisher verschont waren, nunmehr aufbegehren werden. Dann allerdings ist die Verschmutzung noch wesentlich erheblicher vorhanden, aber man hat erfolgreich erst einmal Zeit gewonnen, was für ein Irrsinn. (Bereich Judikative) Bei abermaliger, vollzogener Nichteinhaltung der Grenzwerte, müssten ja eigentlich Strafen anberaumt werden, allerdings stellt sich dann die Frage, nach dem tatsächlichen Verursacher, ist es der Fahrzeug- Hersteller der vermeintlich geschönte Daten in Umlauf brachte, oder der Verbraucher, der hätte wissen müssen, dass ein 3,5 Tonnen SUV mehr emittieren müsste als ein Kleinwagen, oder haftet der Staat in Form von Begünstigung einer Straftat? Wer wird künftig unsere Rechtsprechung noch achten wollen, da sich diese augenscheinlich selbst auf einem Weg der Selbst-Pulverisierung zu befinden scheint, da der Tatbestand seit ca.1999 bereits bekannt ist? Wer entschädigt all die nachweislichen Nichtraucher die an Asthma und Lungenkrebs erkranken, wer haftet für die Schäden an dem Allgemeingut Natur, können wir dies Alles einer Rechtsprechung überlassen wollen, die augenscheinlich im Rahmen ihrer Urteilsfindung nur noch dienlich aber nicht mehr gerecht bewerten und nachfolgend zu urteilen vermag? Die Lösung wird vermutlich wie bisher auch, aus dem Ausland erfolgen wollen. Österreicher, Schweizer, Polen, Ungarn, Rumänen, Bulgaren usw. werden Klage auf Erstattung, so wie es die USA vorgemacht hatten, einreichen wollen, und zu mindestens VW hat dabei sehr schlechte Karten. Die Blase wird immer größer, und wenn sie dann platzt, wird VW zum „Übernahmekandidaten“ und Deutschlands „Problem“ wegen seiner Exportüberschüsse wird durch die Zahlung im Rahmen einer Staatshaftung gegenüber anderen Ländern, sich in Wohlgefallen auflösen müssen. Staaten die eher dem Pragmatismus verhaftet sind, werden Baumot Anwendungen künftig (siehe Busse) erhebliches Potential bescheren wollen. Es wird aufwärts gehen, allerdings zäher als so manch Einer hier vermuten wird, erst mit einem Zusammenbruch unseres bisherigen, einheimischen, vermeintlichen „Lügenkartells“, bestehend aus Politik/Witschaft/Rechtsprechung, also dem Erreichen von tatsächlichen Neuwahlen, könnte es vorzeitig zu einer positiven Kurs- Explosion kommen, hoffen wir also auf unsere „ausländischen Freunde“ ganz getreu dem Motto „WIR SCHAFFEN DAS!!!! |