Die JPS stehen mit 33 Mrd.$ in der Bilanz. Das ist etwa ein Sechstel des Wertes der SPS, die mit 191 Mrd. $ in der Bilanz stehen.
Wenn die JPS bei der Freilassung zum Nennwert ausgezahlt würden, müssten diese 33 Mrd. $ zusätzlich bei der KE eingesammelt werden. Damit wären die Zeichner der KE nicht einverstanden. Daher werden die JPS höchstwahrscheinlich bereits vor der KE in Stammaktien umgewandelt, was für die Stämme ebenfalls deutlich verwässernd wirken kann.
Diese JPS-in-Stammaktienumwandlung dürfte selbst in dem "rosaroten Szenario erfolgen, in dem die Regierung ihre Warrants nicht ausübt und ihre SPS löscht. Ein solcher Doppelverzicht hat freilich die Wahrscheinlichkeit Null, weil die Regierung dann nämlich keinen Cent aus der Freilassung erhielte.
Außerdem ist es keinesfalls sicher, dass die Regierung z. B. erst ihre Warrants ausübt und erst danach (optional) ihre SPS in Stammaktien umwandelt. Es kann auch in umgekehrter Reihenfolge geschehen.
Die wahrscheinlichste Variante ist sogar, dass im ersten Schritt die SPS und die JPS gemeinsam in Stammaktien umgewandelt werden und danach (optional) zusätzlich die Warrants ausgeübt werden. Auf dieser Reihenfolge dürften u. a. die JPS-Halter bestehen, weil sie dann weniger verwässert werden als bei anderen Reihenfolgen.
Die JPS haben mehr Rechte als die Stämme, die in der Zwangsverwaltung praktisch komplett entrechtet sind, und dürften bei den Freilassungsverhandlungen (Partner: Regierung, neue Zeichner, JPS) auf dieser Reihenfolge bestehen. |