1. Ansprüche gegen die S. Audit prüfen, wegen Erteilung fehlerhafter Bestätigungsvermerke (Konzernabschluss 2005/2006 hat die tatsächliche Vermögens- Finanz- und Ertragslage falsch dargestellt),
2. Nochmalige Prüfung der Konsolidierungspraxis des S2M - Konzerns dahingehend, ob vorsätzlich falsch bilanziert wurde. In einem derartigen Gutachten müsste vorab ermittelt werden, ab welchem Zeitpunkt (insbesondere ob vor oder nach dem 15.02.2008) nicht mehr mit einem Einstieg der General Electric Financial Services bei der SM Beteiligungen GmbH gerechnet werden konnte (hier ist vermutlich eine Befragung von GESF erforderlich).
3. Inhaltliche Überprüfung des Deloitte - Gutachtens,
4. Überprüfung, ob das Honorar für das Deloitte Sondergutachten angemessen oder überhöht war,
5. Überprüfung, ob die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes für den Konzernabschluss 2009/2010 ermessensfehlerhaft war. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, wäre die Erteilung eines eingeschränkten Testates jedenfalls nicht ermessensfehlerhaft gewesen. |