Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbst kein Mitglied bei der SDK, überlege allerdings aktuell an der Sammelklage gegen E&Y teilzunehmen. Dazu bin ich bereits bei investor rights registriert und sämtliche Vertragsunterlagen liegen bereits unterschrieben vor.
Was mich aktuell von einer finalen Teilnahme abhält, sind folgende Fragestellungen, die nach Lesen der Verträge unbeantwortet bleiben. Diese Fragestellungen habe ich aktiv auf diversen Internetplattformen geteilt und „Gleichgesinnte“ teilen meine Meinung, dass hier Aufklärungsbedarf besteht.
Ich leite die Fragen an Sie weiter, da ich der Auffassung bin, das Sie im Allgemeininteresse sind und Ihrerseits eine Antwort erfolgen sollte.
Im Kern dreht sich meine Fragestellung um das Thema Kündigungsbedingung für beide Verträge:
•§Mandatsvereinbarung mit Pinsent Masons
•§Prozesskostenfinanzierungsvertrag mit Litfin
•§Sowie die jeweiligen Wechselbeziehungen der Verträge, sofern einer bzw. beide von mir gekündigt werden sollen. Bspw. Das die Verträge nur zusammen gekündigt werden können.
Folgende Gedankenspiele liegen diesen Fragestellungen zugrunde:
Für die erste Instanz ist man aus meiner Sicht weitgehend abgesichert.
- Bezahlung Gerichtskosten vorab. - Treuhandkonto für gegnerische Anwälte bei Niederlage. - Monatliche Anrechnung und bei nicht Bezahlung Einstellung der Leistung durch Anwalt.
Folgendes ist für mich problematisch:
Man unterzeichnet den Prozesskostenfinanzierungsvertrag zu der Mandatsvereinbarung ja unabhängig voneinander. Laut Ihrer Darstellung ist man in der ersten Instanz finanziell gut abgesichert. Nehmen wir an, wir müssen in eine zweite Instanz gehen, was nicht sehr abwegig erscheint. EY wird bspw. im Falle einer Niederlage in der ersten Instanz sicherlich alles versuchen, keinen Schadenersatz zahlen zu müssen.
Muss man hier bis zum bitteren Ende im Sinne der Gemeinschaft mitgehen, ohne dies individuell beeinflussen zu können? Trägt man in diesem Falle die anteiligen Kosten für die zweite Instanz selbst, sofern das Geld knapp wird oder die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft pleitegeht? Wer entscheidet, ob der Weg in eine zweite Instanz sinnvoll ist?
Andere Beispiele: Kann ich vorzeitig (auch vor dem Ende der ersten Instanz aussteigen) oder drohen dann Strafzahlungen/Schadenersatz bzw. ist gar nicht möglich bzw. nur zu bestimmten Meilensteinen innerhalb des Prozesses?
Aus meiner Sicht nimmt der aktuelle Vertrag nicht alle Risiken, insbesondere nach der ersten Instanz bleiben Fragen nach der Absicherung offen. In diesem Zusammenhang ist für mich wesentlich, wie hier die Kündigungsbedingungen gestaltet sind.
Über eine Rückmeldung, gerne auch in Form eines Newsletters zu dem Thema würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen xxx |