Hallo zusammen, Lese schon seit ein paar Tagen in diesem Forum mit. Finde mächtig gut, wie sich einige hier so positiv engagieren. Vielen Dank dafür. Habe auch Velocys im Depot und bzgl. der Ausübung des Bezugsrecht bin ich mir unsicher. In den Dokumenten von Velocys bezgl. der Kapitalerhöhung steht, dass die Aktien, die im Verhältnis 100 : 3,106 durch die bisherigen Aktionäre zum Preis von 5gbp erworben werden können. Des steht im gleichen Abschnitt auch der Hinweis, dass das nur für Aktionäre gilt, die ihren Wohnsitz in GB haben. Anderenfalls verstößt man wohl gegen Gesetze. Habe ich da was falsch verstanden, zumal meine Bank im Anschreiben ebenfalls auf die evtl. Rechtswidrigkeit der Ausübung ausländischer Bezugsrechte in Bezug auf GB hinweist. Hier das Schreiben im Auszug:
Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde, wie wir Informationen der Wertpapier-Mitteilungen und der Lagerstelle entnehmen, wird in dem oben aufgeführten Wertpapier eine Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung zu den genannten Konditionen durchgeführt. Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Wird ein Überbezug angeboten, so kann eine Zuteilung nicht garantiert werden. Gegebenenfalls erfolgt hierbei eine Pro-Rata Zuteilung. Anleger müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies gegebenenfalls mit Ihrem Rechtsberater zu prüfen. Bitte beachte Sie die Restriktionen außerhalb von Großbritannien.
Wäre schön, wenn jemand da Bescheid weiß. |