vor ein paar Jahren sollte ich zum "Glücksfall / Überraschung" einer AKtiengesellschaft werden. Man hatte kein Testat bekommen. Um das zu bekommen sollte ein Investor gefunden werden der einen Barbetrag hinterlegt. Habe denen viel Glück bei der Investorensuche gewünscht.
Ich bin erstaunt darüber, dass ich diesen Vorgang mit 3 Sätzen mittlerweile schildern kann, obwohl die Umstände haarsträubend waren.
Ich habe Optionsverträge, auf deren Einlösung ich bis heute warte. Man hatte auch versucht diese Optionsverträge vor Gericht als Wette hinzustellen, was ihnen aber nicht gelungen ist, denn die Richterin ließ sich nicht beirren.
Allerdings wüßte ich gern, ob der Gesetzgeber es vorschreibt, z.B. bei der Kapitalerhöhung in Form von Bargeld bei Love + Play/NuBeck Holding AG , ob dieser Betrag tatsächlich auf dem Kto. verbleiben muß, sofern es überhaupt dazu kommt oder ob der Betrag nach einer angemessenen Zeit vielleicht für das operative Geschäft, was auch immer man darunter verstehen kann, Verwendung findet?
Ich hoffe sehr, dass der Investor, sofern es den gibt, Transparenz fordert und sich hinreichend über die Aktiengesellschaft und die Personen, die im Hintergrund die Fäden ziehen informiert. |