Zum Zeitpunkt der Bilanzen 2017 und 2018 wird Steinhoff zu recht gesagt haben können, dass die Klagesumme nicht geschätzt werden kann. Aber ein wenig annähern werden wir uns doch können. Wer ist denn klageberechtigt? - Niemand, der in der Zwischenzeit verkauft hat - oder? - Niemand, der ab einem bestimmten Zeitpunkt gekauft hat (welches Datum kann man da ansetzen? Gab es zur Bilanzfälschung eine DGAP? Kann man das Datum des Rücktritts von Jooste nehmen? In welcher Range können die Schadenersatz geltend machen? (sicher nicht von 6 € bis aktuell zu 6 Cent.) Klagen auch die großen Fonds?
Steinhoff wollte doch eine Übersicht der Kläger haben. Wenn Steinhoff sie jetzt hat, können die sich jetzt auch schon mal ein Bild machen. Im Dezember ist der Termin für die mündliche Verhandlung. Zwei Tage vorher muss man sich entschieden haben, ob man an dem Klageverfahren teilnimmt. (Dank an Lazo. Der hatte das zu VW geostet.) Von August bis Dezember sind es zwar noch vier Monate - der Zeitraum kann aber im Rahmen der gesamten Aufarbeitung noch als quickly bezeichnet werden.
Vielleicht ist die Klagesumme gar nicht so hoch, so dass es wirklich schnell gehen kann. Was ist jetzt für Steinhoff die bessere Strategie? Vorstand kauft keine Aktien - Kurs bleibt unten. Sieh her lieber Kläger, willst Du zu viel, sind wir pleite und es gibt nichts. Vorstand kauft Aktien - Kurs steigt (Vertrauen). Aber am EK ändert sich natürlich nichts. Aber dem Kläger kann bei einem relativen Verzicht die Aussicht auf Wertzuwachs und demzufolge steigende Kurse nahegebracht werden.
Dann muss es gar nicht so laufen, wie Helmut es aufgezeigt hat. Ich glaube an das gute Vorstandsteam.
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