Regierungspräsident hebt die vorgesehene Reduzierung der Werraversalzung auf Die Genehmigungsbehörde hat die schrittweise Reduzierung der Grenzwerte in der Werra zurück genommen, weil das Unternehmen K+S nichts unternommen hat, um die Auflagen der bisher gültigen Genehmigung umsetzen zu können. Ursprünglich hatte K+S zugesagt, mit dem "360-Mio.-Euro-Maßnahmenpaket zum Gewässerschutz" ab 2015 einen Chloridgrenzwert von 1.700 mg/Liter erreichen zu können. Entweder sind die Investitionen nicht getätigt worden oder sie sind ohne jede Auswirkung auf die Gewässerqualität der Werra geblie ben. Ohne die jetzt erfolgte Änderung hätte K+S wohl ab heute die Produktion drosseln müssen. Da auch hinsichtlich der Laugenversenkung nach Aussagen der Fachbehörden K+S den Genehmigungs auflagen nicht nachgekommen ist, wäre eine Schließung aller Betriebe wohl unausweichlich gewesen. Dem Unternehmen K+S ist es jetzt gestattet, die Werraversalzung auf dem Niveau des Kriegsgrenz werts aus dem Jahre 1942 fortzuführen und die Werra bis zu einem Chloridwert von 2.500 mg/Liter zu verschmutzen. Hinsichtlich der Wasserhärte liegt die Verschmutzung der Werra fast doppelt so hoch, wie dies 1942 ausdrücklich für Notzeiten gestattet worden war. Der extrem hohe Wert der Wasserhär te vom 90° dH wird dafür verantwortlich gemacht, dass sich die ökologische Qualität der Werra auch nach Beendigung der extremen Salzbelastung durch DDR-Betriebe nicht verbessert hat. Auffallend ist, dass der Regierungspräsident sich in seiner Pressemitteilung auf den "Vierphasenplan" bezieht, obwohl dieser als reine Absichtserklärung zwischen der K+S AG und der Hessischen Umwelt ministerin Priska Hinz (B'90/Die Grünen) keine rechtsverbindliche Wirkung auf die Genehmigungsbe hörde entfalten kann. "Offenbar möchte der Regierungspräsident andeuten, dass seine Entscheidung nicht die Folge von Sach- und Rechtsabwägungen war, sondern auf Wunsch der Verfasser des "Vierphasenplans" erfolgt ist. Seit gegen Mitarbeiter seines Hauses im Zusammenhang mit Versalzung der Werra und des Unter grundes strafrechtlich ermittelt wird, ist Dr. Lübcke offenbar vorsichtig geworden", so Dr. Walter Höl zel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz. Die geänderte Einleitgenehmigung kann vorerst nicht rechtsverbindlich werden, weil seit 2012 eine von der Werra-Weser-Klägergemeinschaft erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel anhän gig ist. Dr. Walter Hölzel Vorsitzender Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. fon 05545-95 01 08, wwa.ev@web.de |