gute Zusammenfassung von dir, Detlef. In deiner Aufzählung geht es um Schaden und Schadensausgleich... Primär aber geht es um Eigentum und Eigentumsrechte, also Verfügungsrechte. Die wurden kraft Verordnungen, sog. untergesetzliche Regelungen, von den EU-Behörden beschnitten und entzogen. War das rechtens? Alle, auch die meisten hier im Chat diskutieren diese Frage überhaupt nicht. Meines Wissens gibt es dazu weder vor deutschen noch europäischen Gerichten eine Entscheidung. Es muß dir als Eigentümer erlaubt sein, dein Eigentum, also ADRs oder Aktien oder Bargeld oder.. nach Russland oder ins neutrale Ausland zu verbringen. Dieses Recht wurde zeitweise und jetzt dauerhaft genommen. Lassen wir mal Russland und mögliche Enteignungen beiseite. Das ist ein völlig anderes Problem. Primär geht es darum, ob es der Regierung und der Legislative erlaubt sein darf, Eigentum zu begrenzen oder das Verfügungsrecht darüber zu beschneiden. Wenn man das juristisch bejaht, dann muss man fragen, ob der Staat gemäß Art. 14 GG Entschädigung leisten muß. Und: Je nach Zeitfenster war der Umtausch und der Transfer der getauschten Aktien nach Russland und ins neutrale Ausland möglich. Dann aber sanktionsbedingt nicht mehr, jetzt weil die Bücher der Emittenten geschlossen sind. Diese verkaufen m.W. die ADRs aber nicht. Klar, weil sie Angst vor Regressforderungen haben. Die Nullnummer ist lösbar, wenn alle Beteiligten wieder bei klarem Verstand sind. Natürlich ist ein Abgleich möglich, natürlich kann man Leerverkäufe nachweisen, natürlich kann man Depotunterschlagung nachweisen.... Ich kann hier niemandem einen sicheren Rat geben, aber für mich ist klar, daß für mein ganz persönliches Desaster meine Depotbank verantwortlich ist, die nicht gehandelt hat, als es noch ging. Und die greif ich mir. Hier in Deutschland. Ob Russland dann meine Werte, sollten sie je in deren Machtbereich sein, enteignet, das steht auf einem anderen Blatt. |