Gut so, nun berichtet auch das HB zum Thema BaFin, Scholz, etc. Auch unsere Volksvertreter werden so langsam wach, allen voran Fabio de Masi (Die Linke), aber auch die FDP und die Grünen! Gut so! Hoffentlich kommt alles noch ans Licht, erst dann machen Klagen gegen EY und Bafin auch wirklich Sinn.
Unser Anspruch verjährt erst nach Ablauf von 3 Jahren. Von daher gefällt mir auch nicht die Aussage des Anwalts Markus Mingers, dass man bis zum 31.08.20 seiner Sammelklage gegen EY beitreten soll. Wir haben Zeit und sollten warten, was die Anwälte (nach weiterer Aufklärung des WDI-Skandals) uns hoffentlich kostenfrei über den Weg der Prozessfinanzierung anbieten.
Hier nun der HB-Bericht von heute: https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/...fgifbo45Vp5i3-ap6
BILANZBETRUG Widersprüche im Wirecard-Skandal: Der Druck auf Bafin-Präsident Hufeld wächst Von: René Bender, Martin Greive, Jan Hildebrand, Yasmin Osman Der Chef der Finanzaufsicht verweist gerne auf die Rolle anderer Behörden im Skandal um den Zahlungsdienstleister. Doch von denen wird nun zunehmend Kritik laut.
Berlin, Frankfurt Am 1. September wird der Präsident der Finanzaufsicht Bafin, Felix Hufeld, erneut nach Berlin reisen müssen. Und dort erwartet ihn morgens um acht Uhr im Finanzausschuss des Bundestages kein angenehmer Termin, so viel steht bereits fest. Hufeld muss erneut zur Rolle seiner Behörde im Wirecard-Skandal Stellung nehmen. Und vor allem soll er Widersprüche aufklären, in die er sich nach Ansicht vieler Abgeordneter zunehmend verstrickt.
Im Wirecard-Skandal steht die Bafin im Fokus. Wie konnte es sein, dass trotz vieler Hinweise über Jahre Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro in der Wirecard-Bilanz unentdeckt blieben und das ganze Ausmaß des Betrugs erst bekannt wurde, nachdem der Zahlungsdienstleister im Juni Insolvenz anmelden musste? Hätte die Finanzaufsicht angesichts vieler öffentlicher Hinweise nicht früher einschreiten können?
Bereits am 1. Juli musste Hufeld im Finanzausschuss unangenehme Fragen beantworten. Damals verteidigte er die Bafin. Er versuchte, die Verantwortung auf viele Schultern zu verteilen, verwies auf die Rolle von Bundesbank und Europäischer Zentralbank (EZB) und äußerte sich unzufrieden über die Deutsche Prüfungsgesellschaft für Rechnungswesen (DPR), eine Art Bilanzpolizei.
Doch nun gibt es von diesen Institutionen Schilderungen, die zumindest auf den ersten Blick nicht so recht passen wollen zu den Erklärungen des Bafin-Chefs. Und damit stellen sich an Hufeld viele neue Fragen, die er nun am 1. September beantworten soll. „Hufeld versucht, mit dem Finger auf andere zu zeigen und stets zeigen dann mehrere Finger auf ihn zurück“, sagt der Linken-Finanzpolitiker Fabio De Masi. „Er verwickelt sich permanent in Widersprüche.
Ständige Verweise auf EZB So scheint es jetzt einen Streit zwischen Bafin und EZB zu geben. Hufeld argumentiert seit Bekanntwerden des Skandals, dass die Bafin nur für die Aufsicht über die Wirecard-Bank zuständig gewesen sei, nicht aber für den Gesamtkonzern. Denn der Zahlungsdienstleister sei nicht als Finanzholding eingestuft worden, sondern als Technologieunternehmen.
Diese Entscheidung, so berichtet Hufeld den Abgeordneten laut Protokoll am 1. Juli, hätten Bafin und Bundesbank Anfang 2017 „übereinstimmend“ so getroffen. Die EZB habe dem später zugestimmt. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verweist bei seinem Auftritt im Finanzausschuss immer wieder darauf, dass Bafin, Bundesbank und EZB zusammen so entschieden hätten. Wenn die alle der Meinung seien, es sei eine „richtige Bewertung“, dann spreche „eine hohe Plausibilität“ dafür, dass „sie das ordentlich gemacht haben“.
Doch in Frankfurt kommen die ständigen Verweise auf die EZB nicht gut an. „Die Bankenaufsicht der EZB spielte keine Rolle bei der Frage, ob die Wirecard AG aus einer aufsichtlichen Perspektive ein Finanzholdingunternehmen ist“, schreibt der Chef der EZB-Bankenaufsicht Andrea Enria. Dies sei die alleinige Zuständigkeit der nationalen Aufsichtsbehörde, sprich der Bafin.
Das Schreiben von Enria ging an den Europaparlamentarier Martin Schirdewan (Linke), der zu den Zuständigkeiten bei der EZB angefragt hatte. Sein Fazit: Enria widerspreche Hufeld. „Das ist ein weiteres Puzzleteil im Gesamtversagen der Bafin im Fall Wirecard“, sagt Schirdewan.
In dem Schriftverkehr geht es auch um ein Inhaberkontrollverfahren bei Wirecard, das ab Mai 2018 lief. Das Unternehmen wollte seine Bank-Tochter, die unter einer Zwischenholding aufgehängt war, direkt unterhalb der Wirecard AG ansiedeln.
Bei allen Formen einer Eigentümeränderung prüft die Aufsicht, ob der neue Eigentümer als zuverlässig gilt: Hufeld berichtet den Abgeordneten, dass die Bafin und die EZB im Rahmen dieses Prozesses erneut die Finanzholding-Eigenschaft geprüft hätten. Die Bafin habe sie in einem Beschlussentwurf verneint. Anfang Januar habe die EZB in einem Brief dann erneut festgestellt, dass Wirecard keine Finanzholding sei, so Hufeld laut Protokoll.
Bei Bankenaufseher Enria klingt auch das anders. Er verweist in seinem Schreiben an den Europaparlamentarier darauf, dass sich die EZB bei ihrer Entscheidung auf die Einschätzung der Bafin beziehe. Im Klartext: Laut Enrias Darstellung lag die Entscheidung, Wirecard weiterhin nicht als Finanzholding einzustufen, ursprünglich bei der Bafin. Die EZB habe sich dann darauf gestützt. Bundestag verschickt Fragenkatalog
Die Bafin will darin keinen Widerspruch erkennen. „Die Aussage von Herrn Hufeld in der Sitzung des Finanzausschusses am 1. Juli 2020, alle bisherigen Entscheidungen seien in vollständigem Konsens mit den beteiligten Institutionen Deutsche Bundesbank und EZB getroffen worden, war und ist völlig zutreffend“, sagte eine Sprecherin.
„Herr Hufeld hat sich zu keinem Zeitpunkt dahingehend geäußert, dass die EZB originär am Einstufungsprozess beteiligt war. Herr Hufeld hat aber zutreffend darauf hingewiesen, dass die EZB im Inhaberkontrollverfahren über die von Bafin und Bundesbank getroffene Einordnung informiert war und diese für ihre eigene Entscheidungsfinden aktiv anerkannt hat.“
Bei Inhaberkontrollverfahren würden die nationalen Aufsichtsbehörden zwar Entscheidungsvorschläge liefern, die EZB entscheide aber eigenständig.
Dem FDP-Finanzexperten Markus Herbrand reichen die Erklärungen nicht aus. Er will nun von einem ungewöhnlichen Recht Gebrauch machen: Er hat einen Fragenkatalog an die EZB erstellt, den der Bundestag am Montag an die Notenbank verschicken wird. Die 19 Fragen liegen dem Handelsblatt vor. Herbrand fordert: „Die eklatanten Versäumnisse der Aufsicht beim Wirecard-Skandal müssen schonungslos aufgeklärt werden.“ Und sieht dabei neben dem Finanzministerium und der Bafin auch die EZB in der Verantwortung. Er will von der Notenbank etwa wissen, ob alle Beschlussentwürfe, die die Bafin der EZB zugeleitet hat, vollständig waren.
Und wie die EZB im Rahmen ihrer Bewertungen die Solvenz und die Funktionsfähigkeit der Wirecard AG, deren Zwischenholdings oder sonstiger Teile der Konzernstruktur eingeschätzt, „die nach heutigem Kenntnisstand bereits seit Jahren erhebliche Defizite aufwiesen“, wie Herbrand schreibt. Herbrand reicht die Erklärung der EZB nicht. Öffentlichkeit und Parlament müssten jetzt erfahren, wer wann was wusste oder hätte wissen müssen, davon nehme er die EZB nicht aus. „Ob sich die EZB genauso wie die Bafin und das Finanzministerium haben hinters Licht führen lassen, muss geklärt werden. Da werden meine Fraktion und ich nicht locker lassen.“
Nicht locker lassen wollen die Abgeordneten auch bei einer anderen Frage: Haben Bafin und Bundesbank tatsächlich gemeinsam entschieden, so wie es bei Hufeld aber auch bei Finanzminister Scholz klingt? Um diese Frage zu klären, ist neben Hufeld auch ein Vertreter des Bundesbank für den 1. September in den Finanzausschuss geladen. „Mal schauen, ob es da nicht Widersprüche gibt“, sagt ein Abgeordneter.
Bundesbank trifft keine verbindlichen Entscheidungen Die Bundesbank war bei der Ersteinstufung wie auch beim Inhaberkontrollverfahren durch die EZB in die Entscheidungsprozesse im Rahmen der aufsichtlichen Zusammenarbeit eingebunden, erläutert eine Sprecherin. „Die Bundesbank hat in beiden Fällen eine Stellungnahme verfasst.“ Inhaltlich ist die Bundesbank also an der Entscheidungsfindung beteiligt - nur trifft sie diese am Ende nicht.
„Über die Einstufung als Finanzholding-Gesellschaft entscheidet entsprechend der gesetzlichen Kompetenzzuweisung letztlich die Bafin“, so die Bundesbank-Sprecherin. Die EZB beschreibt ihre Rolle bei der Entscheidung, ob Wirecard als Finanzholding eingestuft wird, eher als passiv, die Bundesbank fällt zumindest juristisch gesehen keine Entscheidungen. Abgeordnete im Finanzausschuss finden, dass Hufeld da einen anderen Eindruck vermittelt habe.
Linken-Finanzexperte De Masi bezweifelt, ob die Einstufung des Wirecard-Konzerns als Technologieunternehmen, das dann nicht beaufsichtigt wird, richtig war. Bei einer Einstufung als Finanzholding hätte die Bafin unter anderem mehr Auskünfte von der Wirecard AG einfordern können und wäre auch für die Geldwäscheaufsicht zuständig gewesen. De Masi ist darüber gestolpert, dass die Bafin selbst, als sie im Februar 2019 den Leerverkauf von Wirecard-Aktien verbot, den Konzern als „weltweit tätiges Zahlungsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland“ bezeichnete. De Masi hat im Finanzministerium nachgehakt. Die Antwort von Finanzstaatssekretärin Sarah Ryglewski, die Bafin verwende den Begriff „untechnisch“. Ryglewski: „Die Bezeichnung enthält keine Aussage über eine aufsichtsrechtliche Einordnung der Wirecard AG.“ De Masi reagiert verwundert: Dass ausgerechnet die Bafin, die juristisch sehr penibel vorgeht, in einer offiziellen Allgemeinverfügung eine Bezeichnung „untechnisch“ verwende, könne ihm keiner erzählen, so der Linken-Finanzpolitiker.
Auch zwischen der Bilanzpolizei DPR und der Bafin gibt es Unstimmigkeiten. Hufeld berichtete im Finanzausschuss, die Bafin habe keinen Prüfbericht von der DPR zu den Wirecard-Bilanzen erhalten, und er sei damit „unzufrieden“. In einer späteren Sitzung fragen die Abgeordneten bei DPR-Präsident Edgar Ernst nach. Dessen Mitarbeiterin referiert, dass die DPR am 14. Mai einen Zwischenbericht geschickt habe und dann noch einen am 24. Juni. DPR-Präsident Edgar Ernst ergänzt: „Dass Herr Hufeld damit nicht zufrieden war: Ich muss ganz ehrlich sagen, ich kann das jetzt im Augenblick nicht nachvollziehen.“ Die Bafin verweist hingegen darauf, dass Hufeld von einem Prüfbericht sprach, die DPR aber nur Zwischenberichte geschickt hat.
Prüfinhalte bleiben geheim Und noch eine dritte Behörden-Schnittstelle interessiert die Ausschussmitglieder: Die Wirtschaftsprüfer-Aufsichtsstelle Apas ermittelt bereits seit Oktober 2019 gegen das Unternehmen EY, das Wirecard jahrelang korrekte Bilanzen bestätigte. Und das obwohl die Apas von der Bafin offenbar kaum Hinweise bekam. „Die APAS wurde erstmals Mitte Mai 2020 von der Bafin über den Fall Wirecard informiert“, schreibt Ulrich Nußbaum, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.
Zwischen den Zeilen kann man da heraushören: ziemlich spät. Bei einem Gespräch am 20. Mai habe die Bafin die Wirtschaftsprüfer-Aufseher „erstmalig“ davon unterrichtet, dass sie die Bilanzpolizei DPR um Prüfung des Geschäftsabschlüsse 2018 gebeten habe. Das hatte die Bafin im Februar 2019 gemacht. „Bisher wissen wir, dass die Abschlussprüferaufsichtsstelle anders als die Bafin früh aktiv wurde, um die Ungereimtheiten rund um die Abschlüsse der Wirecard AG zu überprüfen“, sagt Grünen-Finanzexperte Danyal Bayaz, der die Anfrage an das Wirtschaftsministerium gestellt hat. Er ärgert sich allerdings, dass Prüfinhalte wie auch -ergebnisse der Apas geheim bleiben. „Diese Tatsache ist ein weiteres Argument für einen Untersuchungsausschuss, damit das Parlament auch an dieser Stelle umfassende Einsicht bekommt.“ Noch habe die Bundesregierung die Möglichkeit, diese Transparenz in der nächsten Sondersitzung herzustellen, sagt der Grünen-Politiker. „Es wird ihre letzte sein.“
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