Verfahren können auch zusammengefasst werden (passiert häufig z.B. in Wirtschaftsstrafsachen).
Wenn Höcke es im Internet verbreitet:
Es spielt keine Rolle, wieviel Leute er erreicht. Entscheidend ist die Häufigkeit, mit der er seine obstrusen Sätze in die Welt schleudert. Da kann er u.U. für jeden Einzelfall, aber zusammengefasst in einem oder mehreren Hauptverfahren, verknackt werden. Dabei ist er nach unserem Recht noch "gut" dran, weil dann eine Gesamtstrafe gebildet wird, die höher ist als eine Einzelstrafe. In Trumpland wird addiert: da ist man fix hunderte (!) von Jahren im Knast.... |