Lamberth hat unterschrieben, aber rechtskräftig wird das Urteil erst, wenn keine Berufung eingelegt wird. Die Frist zum Einlegen einer Berufung beträgt 30 Tage. Lamberth hat am 20. März unterschrieben. Also hat man noch Zeit bis Stichtag ca. 18. April, um die Entschädigung zu erhalten.
Nach Auffassung kenntnisreicher iHub-Poster soll es allerdings sehr wahrscheinlich sein, dass mindestens eine Seite Berufung einlegt. Dann wird das Urteil erst rechtskräftig, wenn der Folgeprozess (samt Fristen) abgeschlossen ist, Geld gibt es dann wohl erst 2025 (eher Ende 2025). Im Folgeprozess kann das Jury-Urteil nicht rückgängig gemacht werden; es geht da nur noch um die Höhe der Entschädigung.
Dritte Möglichkeit ist, dass nach Einlegen der Berufung(en) ein Settlement (Vergleich) erfolgt. Bei einem Vergleich gibt es keine Schonfristen. Man muss die Aktien an dem Tag, an dem der Vergleich vorgenommen wird, im Depot haben. Zahltag ist dann wenige Wochen später.
Hamish Hume hat in einer Email an NavyCommander (iHub) geschrieben, dass er damit rechnet, dass die FHFA Berufung einlegen wird. Er selbst hat wohl nicht vor, in die Berufung zu gehen. Wozu auch? Seine Kanzlei erhält ca. 25% von den erstrittenen 800 Millionen (wird den Aktionären abgezogen). Wo sonst verdient man 200 Mio. in wenigen Wochen? |