das pflichtangebot und die angebotsunterlage sind wirksam; sie wären nur dann (im kapitalmarktrechtlichen sinn) nichtig, wenn die BAFin die veröffentlichung des angebots untersagt hätte was Brinkmann will, ist auch klar: sie will raus aus der falle, in die sie mit ihrer 49,75%-beteiligung an CAT Holding geraten ist die falle besteht darin, dass die 49,75% an CAT Holding für eine kontrolle der CAToil nicht reichen (die kontrolle über CAToil hat Joma mit ihren 50,25% an CAT Holding) Brinkmanns 49,75% an CAT Holding sind unternehmerisch praktisch wertlos geworden daher geht Brinkmann zivilrechtlich vor: sie betreibt die auflösung der CAT Holding und der zwischengeschalteten kommanditgesellschaft, um wenigstens an die ihr --rein rechnerisch-- zustehenden 23,73% an CAToil (49,75% von 47,7% = 23,73%) heranzukommen am liebsten wäre Brinkmann, wenn sie zivilrechtlich von den 15,23 des pflichtangebots profitieren würde, denn der reine marktwert der CAToil-aktie dürfte inzwischen deutlich unter 15 liegen ich vermute, ihre anwälte raten ihr daher zu folgender spitzfindigen argumentation: das angebot der Joma sei möglicherweise auch an die CAT Holding gerichtet, falls die nichtannahmevereinbarung über das angebot (non-tender-agreement) --aus welchen gründen auch immer-- nichtig wäre; dann nämlich hätte Brinkmann (spätestens bei auflösung der CAT Holding) womöglich einen zivilrechtlichen anspruch gegen Joma auf abfindung iHv 15,23 für ihre durchgerechneten 23,73% an CAToil Joma soll gezwungen werden, die frage des adressatenkreises des plichtangebots in der angebotsunterlage (einem behördlich geprüften dokument) zu problematisieren - das könnte die position Brinkmanns vor zypriotischen zivilgerichten unter umständen verbessern an der BaFin würde eine redaktionelle ergänzung der angebotsunterlage nicht scheitern: der prüfmaßstab der BaFin ist nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG ein "offensichtlicher" gesetzesverstoß; "Die Prüfung des Angebots durch die BaFin hat also nicht dieselbe Tiefe wie eine Prüfung im Rahmen eines Rechtsstreits vor den Zivilgerichten (BGH · Urteil vom 29. Juli 2014 · Az. II ZR 353/12, https://openjur.de/u/713424.html , Rz 27) |