Weil die AK hier im Forum aufgefordert wird, nach der Verfahrenseinstellung gegen Lopoca ihre Warnungen zurückzunehmen:
Wenn das wirklich eine Diversion war (kann hierzu bitte jemand eine Quelle liefern?), dann muss die AK gar nichts, im Gegenteil:
Eine Diversion ist eine außergerichtliche Einigung, bei der sich Gericht, Staatsanwalt und Beschuldigter darauf einigen, dass von einer Strafe abgesehen wird, wenn sich der Beschuldigte darauf einlässt, zB einen Betrag zu zahlen, gemeinnützige Arbeit zu leisten, eventuell muss er gar nichts machen. Ob eine Diversion als sinnvoll erachtet wird, hängt von mehreren Faktoren ab: wie groß ist der angerichtete Schaden? Wie sind die Erfolgsaussichten im Falle eines Prozesses, bzw wie viel Zeit und Energie würde ein solcher fressen und steht das in Relation zum Schaden, oder kann man das anders lösen? Ist der Beschuldigte reumütig, besteht Aussicht auf Besserung in Zukunft? Etc etc
In JEDEM FALL ist eine Diversion ein Schuldeingeständnis des Beschuldigten (wäre er wirklich unschuldig, hätte er keinen Grund für eine Diversion und würde sich im Zuge des Prozesses freisprechen lassen, so die Argumentation), somit ist durch eine Diversion zwar der strafrechtliche Teil erledigt - private Geschädigte haben aber immer noch die Möglichkeit zivilrechtlich ihren Schaden geltend zu machen.
Wenn Lopoca also wirklich eine Diversion bewirkt hat, (BITTE UM QUELLEN) dann ist das ein ziemlich starkes Stück - denn damit haben sie (aus juristischer Sicht) ihre Schuld dem Vorwurf entsprechend eingestanden. Umso weniger Grund hat die AK Anlass Entwarnung zu geben.
Der Vollständigkeit halber zum dritten Mal: ich hätte gerne eine Quelle, dass es da wirklich eine Diversion gab, sollte die Anklage mangels Beweisen fallengelassen worden sein oder gar ein Freispruch gefallen, dann sieht die Sache nämlich ganz anders aus. |