1. Die Zwangskonvertierung kann ausschließlich bei der Depot-Abteilung in Moskau beantragt werden.
2. Die Anträge samt Banknachweise sind bis zum einschließlich 11.10.2022 einzureichen.
3. Die Konvertierungsgebühr beträgt 1,50 Rubel pro Aktie.
Folgende Nachweise müssen dem Antragsformular beigefügt werden:
1. Eine Bestätigung Ihrer Bank bzw. Ihres Brokers, dass Sie am 27.04.2022 Eigentümer der ADR´s waren. Genügen werden sowohl Bestätigungen exakt zu dem im Gesetz benannten Datum als auch Bestätigungen des Eigentumsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum, welcher den 27.04.2022 abdeckt.
2. Aussagekräftige Nachweise, dass Ihnen die Umwandlung im ordentlichen Verfahren verweigert wurde oder diese wegen der Sanktionen / Einschränkungen / Hürden endgültig gescheitert ist.
Akzeptiert werden direkte Verweigerungsschreiben, ein aussagekräftiger Schriftwechsel mit der Bank, mit der Zwischenstellen (Broker, Verwahrer, Emittenten etc.), notariell beglaubigte Screenshots zu den Bewegungen auf den Depots bei Online-Banken, Konvertierungsinstruktionen, welche zurückgewiesen wurden, offizielle Mitteilungen/Veröffentlichung der Banken bzw. Broker, dass diese aufgrund der aktuellen Lage keine Umwandlungen durchführen (können).
Auch beliebige weitere Nachweise dürfen bei uns zur ersten Auswertung eingereicht werden.
3. Zuverlässige und lückenlose Angaben zur Verwahrerketten in Ihrem konkreten Fall.
In Bezug auf die hier relevanten ADR´s von Gasprom wird die Verwahrerkette stets mit dem Emittenten von ADR´s – The Bank of New York Mellon – beginnen und stets mit Ihrer Bank enden, bei der Ihr Depot geführt war/wird. Die Zwischenstellen können sein: die Clearstream, die Euroclear, die DTC, alle Lagerstellen, alle Sammelkonten der Verwahrer oder Broker, Ihre früheren Depots.
Für Ihre aktuelle depotführende Bank müssen darüber hinaus folgende Angaben gemacht werden:
Die (1) Lizenz- bzw. Registernummer der depotführenden Bank, (2) die Webseite der Behörde/Stelle/Einrichtung, welche die benannte Lizenz bzw. Registereintragung für die Verwahrertätigkeit erteilt hat, sowie (3) eine E-Mail der depotführenden Bank. |