Nachdem sich die Kursturbulenzen geglättet haben, verdient wegen der blumigen und überaus optimistischen G.I.B.-Investorenbriefe eine aktuelle Entscheidung des BGH Beachtung, über die Börse Online im Heft 3 berichtet. Danach hat das Gericht in einer Entscheidung vom 7. Januar 2008 im ComRoad-Fall eine Beweiserleichterung für Anleger gekippt, die zuvor das OLG Frankfurt eröffnet hatte. Bei falschen Prospektangaben und Ad-hoc-Mitteilungen muss in jedem Fall der klagende Anleger nachweisen, dass auch bei "extrem unseriöser Kapitalmarktinformation" die falschen Angaben "wesentlich" für seine Entscheidung waren.
Lügen des Managements haben für Anleger somit lange und vor allem auch teure Beine. |