#40 von Wertesucher 21.11.07 16:57:38 Beitrag Nr.: 32.512.890 Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben | Hallo, werte BPRe-Anwälte,
falls Ihnen Ihre vielfältigen Bemühungen um die BPRe und um deren lästig gewordene Töchter noch Zeit lassen, könnten Sie einmal folgende Tatbestände auf ihre juristischen Implikationen abklopfen:
1.
Die a.i.s. hat am 11. September 2007 in einer Finanznachricht darüber informiert, dass ihr am 6. September 2007 von der BPRe mitgeteilt wurde, dass deren Stimmrechtsanteil an der a.i.s. Aktiengesellschaft am 27.04.2007 die Schwelle von 75 Prozent unterschritten hat und danach 73,75% (5.900.000 Stimmrechte) betrug.
Im Wertpapierhandelsgesetz heißt es hierzu in §21 (1): Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen.
2.
Die BPRe hat in ihrem Pflichtangebot an die freien a.i.s-Aktionäre vom 5. März 2007 ihre Absichten als Bieterin erklärt (S. 19). Danach sollte sich die "a.i.s AG auf die Entwicklung und Errichtung von Biomassekraftwerken konzentrieren." Außerdem wurden eine Kapitalerhöhung und "die Gewährung eines Gesellschafterdarlehns durch die Bieterin" in Ausicht gestellt. Erst durch Corporate News vom 16.10.2007 sowie 18.10.2007 wurden die außenstehenden Aktionäre darüber informiert, dass 1) die a.i.s. ihren geplanten Geschäftsbereich ändern und "sich zukünftig ausschließlich im Bereich integrierter Energieversorgungssysteme für stationäre und mobile Anwendungen" engagieren solle sowie 2) die BPRe beabsichtige, einen neuen strategischen Investor für die a.i.s. zu finden, "der gleichzeitig die bisherige Mehrheitsbeteiligung an der a.i.s. Aktiengesellschaft übernehmen soll."
Die durch die Übernahmefanatasie und die Absichtserklärungen gestiegenen Kurse hat die BPRe zwischen dem 5. März 2007 und dem 27. April.2007 genutzt, um ihre Dreiviertelmehrheit abzubauen, während noch im Pflichtangebot Modellrechnungen für Beteiligungen in Höhe von 75% und 100% erfolgten.
Nach § 20a des Wertpapierhandelsgesetzes ist es "verboten, unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments oder auf den Preis eines Finanzinstruments an einem organisierten Markt... einzuwirken..
3.
In dem möglichen Verkaufszeitraum wurden die a.i.s.-Aktien in den Internetforen ariva.de und wallstreet-online.de von Usern mit den Pseudonymen "AIRA_LOVE", "einstein16", "Gucci" und "moneywatcher" massiv gepusht, die sich dabei auf Gespräche mit dem BPRe-CEO berufen und positive Meldungen bereits im Voraus angekündigt haben.
Hierzu heißt es im § 14 des Wertpapierhandelsgesetzes: Es ist verboten, - unter Verwendung einer Insiderinformation Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern, - einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen, - einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten.4.
4.
Am 7.11.2007 hat die a.i.s. mitgeteilt, dass sie am 6. November 2007 eine Stimmrechtsmitteilung der BPRe erhalte habe, nach der der Stimmrechtsanteil der BPRe an der a.i.s. "am 30.10.2007 die Schwelle von 50 % erreicht und unterschritten hat und danach 48,61% (3.889.063 Stimmrechte) betrug." Hingegen hieß es in der Equity News vom 18.10. ein neuer "strategischer Investor" solle "die bisherige Mehrheitsbeteiligung an der a.i.s. Aktiengesellschaft übernehmen".
Da bisher kein neuer Investor eine Beteiligung von mehr als 3% gemeldet hat, ist durch einen vollständigen Verkauf des verbliebenen BPRe-Bestzes an einen Investor praktisch der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von der BPRe nicht mehr möglich. Die von der BPRe verbreitete Information war daher zumindest "irreführend", denn sie führte zu höheren Kursen und Handelsvolumina bei den a.i.s.-Aktien, sodass die BPRe ihren Anteil günstig reduzieren konnte.
Wie gesagt - das sollen keine unbelegten Tatsachenbehauptungen oder Meinungen sein, sondern nur Fragen , die einmal juristisch geklärt werden müssten.
Grüße Wertesucher
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