profis wissen bescheid:
nach IAS 8.49 muss euromicron im konzernabschluss 2014 folgende angaben zu fehlern der vorperioden (2013, 2012 und ggf. früher) machen:
1. art der fehler (bilanzstichtage 2013, 2012 und ggf. früher)
die vorjahresfehler sind bilanzposten zuzuordnen (ich tippe auf den bilanzposten "Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden", s. oben #1045; dieser bilanzposten wurde vermutlich zu hoch angesetzt, weil flüchtig/falsch kalkuliert wurde, nachfolgekosten nicht vollständig erfasst wurden oder nachweise fehlten) 2. bezifferung des korrekturbetrags jedes betroffenen bilanzpostens (bisher wurde nur der gesamtkorrekturbetrag (15mio) genannt) 3. auswirkung auf den gewinn je aktie 2013 und 2012
4. gegebenenfalls: summe der korrekturbeträge v o r 2012 (sie würden zum 01.01.2012 eingebucht)
5. benennung der umstände, die zu den fehlern geführt haben
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