Gegen den Wind und rote Lichter In Norderwöhrden entscheiden die Bürger über Windkraft in der Gemeinde Düstere Wolken hängen über Norderwöhrden. Diese Windmühlen am Persenweg werden bald verschwinden, doch dann wäre der Weg frei für neue und vor allem größere Anlagen. Die Gemeinde hat bereits entschieden, eine Bürgerinitiative will den Beschluss kippen. Foto: Tiessen Norderwöhrden - Das Thema Windenergie steht seit Monaten im Mittelpunkt diverser Gespräche im Ort. Doch die Interessen der Einwohner in Norderwöhrden gehen auseinander. Jetzt soll ein Bürgerentscheid klare Verhältnisse schaffen. Seit Jahren drehen sich in und rund um Norderwöhrden diverse Windräder. Auf Gemeindegebiet sind es etwa 50 Exemplare. Das reicht vielen Einwohnern jetzt. Vor allem der aus Kiel vorgelegte Regionalplan zur Ausweisung neuer Windenergieeignungsgebiete sorgt in der Nordermarsch für Unruhe. Die Gemeindevertretung Norderwöhrden hatte im Oktober mehrheitlich (viermal Ja, zweimal Nein und eine Enthaltung) zugestimmt, die Fläche mit der laufenden Nummer 27 auszuweisen. Doch eine Bürgerinitiative wehrt sich nun dagegen. In dem 20 Hektar großen Gebiet, um das es geht, stehen noch sechs Windräder. Doch lange werden sich die Stromerzeuger dort nicht mehr drehen. Im Rahmen eines Repowerings sollen diese und acht weitere Windräder auf Wöhrdener Gemeindegebiet abgebaut werden. Sieben neue und bis zu 150 Meter hohe Windkraftanlagen werden dann in unmittelbarer Nachbarschaft aufgestellt. Eine nächtliche Befeuerung mit roten Blinklichtern ist nicht ausgeschlossen. Auf der frei gewordenen Fläche 27 im Gemeindegebiet Norderwöhrden wäre zusätzlich Platz für zwei oder drei 150 Meter hohe Anlagen. Diese könnten von einer noch zu gründenden Bürgerwindpark GmbH betrieben werden, so die Idee der Gemeinde. Doch gegen das drohende rote Blinklicht regt sich Widerstand. Bislang hatte sich die Kommune stets für die Einhaltung der 100-Meter-Grenze ausgesprochen. Während für Windeignungsgebiete in Norderwöhrden planungsrechtlich geregelt ist, dass keine Windkraftanlage höher als 100 Meter sein darf, trifft das aber nicht auf die Fläche 27 zu. Um das zu verordnen, müsste ein Bebauungsplan aufgestellt werdenund dafür wiederum ein Flächennutzungsplan erstellt werden. Kosten in Höhe von geschätzt mehr als 150 000 Euro hätte die Kommune zu zahlen. Auf die Investoren kann die Summe nicht übertragen werden, das haben Gerichtsurteile in der Vergangenheit gezeigt zeitungen.boyens-medien.de/tageszeitung/buesumer-nachrichten-der-marschbote/zeitung/artikel/gegen-den-wind-und-rote-lichter.html ----------- Semperaugustus ID Sperre für immer Erneutes Anliegen von Doppel-IDs. Untragbar für das Forum |