Newsletter 4 | Steinhoff International Holdings N.V.
Klarstellung Aktionärsregister / Mustertext an Depotbank
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen mit diesem Newsletter weitere Informationen in Sachen Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) zukommen lassen.
Klarstellung Aktionärsregister
Im Newsletter 3 haben wir über die Voraussetzungen der Teilnahme- und Stimmberechtigung berichtet. In der Einladung zur Hauptversammlung heißt es unter Ziff. 3 (General Information): „In accordance with Dutch law and the Company’s articles of association, persons entitled to attend, speak and, if applicable, vote at the AGM are Shareholders registered as such on Wednesday, 22 February 2023 (the “Record Date”) in the register of shareholders kept by the Management Board after all debit and credit entries have been made on the Record Date, regardless of whether the shares in the capital of the Company (“Shares”) are still held by them at the date of the AGM, provided that such persons have registered themselves for the AGM in the manner specified below in paragraph 4.“ Daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, dass sowohl eine Bankbestätigung vorgelegt wird, wonach die Aktien am 22.02.2023 gehalten werden, als auch der Aktionär in das Aktionärsregister eingetragen sein muss. Im Regelfall erfolgt bei einem Kauf der Aktie automatisch die Eintragung in das Aktionärsregister durch die ausführende Depotbank. Es gibt aber auch Broker (bzw. ein Anleger kann seinen Broker dazu anweisen), bei denen keine Eintragung erfolgt. In diesem Fall müssen Sie für die Stimmberechtigung die Eintragung durch die Depotbank veranlassen. Im Newsletter 3 haben wir die Worte „Aktienregister“ und „Aktionärsregister“ verwendet, gemeint war jeweils das „Aktionärsregister“ (register of shareholders).
Musterschreiben an Depotbank
Uns liegt zwar die Rückmeldung von Mitgliedern der SdK vor, wonach bei der letztjährigen Hauptversammlung bei nahezu identischem Text die bloße Bankbestätigung über den Anteilsbesitz zum Stichtag ausreicht, dies stellt aber aus unserer Sicht lediglich einen „good-will“ der Gesellschaft dar, der im Seite 2 von 2 Einladungstext keinen Niederschlag findet. Zur Erleichterung der Anforderung der Nachweise haben wir nachfolgend einen Mustertext erarbeitet, den Sie verwenden können (ohne Gewähr!):
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte bestätigen Sie mir zur Anmeldung für die kommende Hauptversammlung der Steinhoff International Holdings N.V., wie viele Aktien der Gesellschaft von mir zum 22.02.2023 (Stichtag) gehalten wurden. Darüber hinaus bitte ich um Eintragung in das Aktionärsregister der Gesellschaft („register of shareholders kept by the Management Board“), sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Wir lassen dies aktuell aber auch nochmal von einem von uns mittlerweile beauftragten niederländischen Anwälten von AMSAdvocaten (https://www.amsadvocaten.de/) klären und versuchen, auch von der Gesellschaft Auskunft darüber zu erhalten, wie dies in den Niederlanden gehandhabt wird, da unsere Rechtsauslegung der nach deutschem Recht entspricht. Eventuell reicht es in den Niederlanden auch aus, wenn die Verwahrstelle als Halter der Aktien ins Aktionärsregister eingetragen ist. Wir haben am 9.2.2022 AMSAdvocaten mit der Wahrnehmung der Rechte der Aktionäre mandatiert. Die SdK ist in diesem Fall Auftraggeber. Wir bitten Sie jedoch, dass sämtliche Kommunikation mit der Kanzlei nur über die SdK erfolgt. Direkte Kontaktaufnahmen sind nicht erwünscht. Dies würde den Ablauf unnötig verkomplizieren. Die SdK hat ein Budget von bisher 15.000 Euro für die Anwälte freigegeben, was in etwa den Mitgliedsbeiträgen von zwei Jahren der von der Sache Steinhoff betroffenen Mitgliedern entspricht. Würden nun Anleger die Anwälte mit Fragen behelligen, wäre das Budget schnell aufgebraucht und wir könnten die von uns als vorrangig zu klärenden Sachfragen nicht innerhalb des Budgetrahmens klären lassen. Da die Arbeit der Anwälte und der SdK allen Betroffenen zu Gute kommt, würden wir uns natürlich darüber freuen, wenn noch mehr Betroffen unsere Arbeit mit einer Mitgliedschaft unterstützen würden, dies schafft auch Spielraum für weitere externe Unterstützung. Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 10.02.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...-Mustertext-an-Depotbank.pdf
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