Bei der CoBa verlief die Kapitalerhöhung im Mai 2013 wie folgt ab:
1) Reverse-Split 10:1 aus z. B. 10.000 Aktien wurden 1.000 Aktien (= geteilt durch 10) der aktuelle Kurs 1,10 EUR erhöhte sich auf 11,00 EUR (= mal 10)
2) CoBa erhöhte damals die Gesamtaktienanzahl um ca. 556 Mio Stück (= +50%)
3) zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der KE (!) konnten bestehende Aktionäre an der KE teilnehmen über sog. Bezugsrechte im Verhältnis 20 zu 21 (bedeutet: für 21 bereits bestehende CoBa-Aktien kann ich über die Bezugsrechte 20 neue dazukaufen)
4) der Bezugsrechtepreis für eine neue Aktie lag bei 4,50 EUR (= ca. -59% günstiger als der damals aktuelle Kurs); damit wollte die CoBa die Aktionäre bei Laune halten und zum Nachkauf animieren
5) zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der KE werden im Depot die Aktien "getrennt" dargestellt in "alte Aktien" und "Bezugsrechte"
Bsp: a) vorher: 1.000 Stk. im Depot, Kurs 11,00 EUR (nach 1:10 Split, siehe Pkt. 1) b) nachher: 1.000 Stk., Kurs 7,50 EUR plus 952 Bezugsrechte, Kurs 4,50 EUR (die Anzahl der Bezugsrechte errechnet sich aus Verhältnis 20 zu 21, siehe Pkt. 3) Hinweis: die Bezugsrechte werden immer auf volle Zahlen abgerundet und die Differenz (hier 0,38) wird multipliziert mit dem Bezugsrechte-Schlusskurs (siehe Pkt. 8 und dem Depotgeldkonto automatisch gutgeschrieben)
6) die Kapitalerhöhung läuft über einen bestimmten Zeitraum ab (ca. 2 Wochen) und während dieses Zeitraums werden die Bezugsrechte ganz normal an der Börse gehandelt; was im Falle CoBa ganz heftig der Fall war, da diese relativ günstig waren, heißt, die sog. Investoren haben sich mit Bezugsrechten eingedeckt; das führt dann natürlich auch zu entsprechenden Kursausschlägen, sowohl nach oben als auch nach unten
7) die depotführende Bank schreibt den Aktionär automatisch an, ob er das Bezugsrechteangebot annehmen will, entweder vollständig (im Beispiel 952 Stk.), anteilig oder gar nicht
8) zum Ende des KE-Zeitraums wird es dann noch einmal ganz intensiv mit dem Bezugsrechtehandel es gibt dann auch einen echten Abrechnungs-Schlusskurs für je ein Bezugsrecht (im Falle CoBa lag der Schlusskurs bei 2,78 EUR);
9) bitte beachten:
nach der KE reduziert sich der Preis aller Aktien (alte plus neue aus der KE) auf den niedrigeren Preis (bei CoBa auf 7,50 EUR / also 11,00 EUR alt minus 4,50 EUR Bezugsrechtepreis)
bei Annahme des Bezugsrechteangebots: Preis pro nachgekaufter Aktie = 4,50 EUR
bei Nicht-Annahme des Bezugsrechteangebots: für jedes Bezugsrecht erfolgt eine Kompensation mit dem Schlusskurs 2,78 EUR pro Bezugsrecht
Zusammenfassung:
- der KE geht meistens unmittelbar zuvor ein sog. Aktien-Split voraus
- eine KE führt immer zu einem niedrigeren Kurs aller Aktien
- die Bezugsrechte für die neuen Aktien werden in der Regel mit massiven Abschlägen zum aktuellen Kurs vor KE angeboten
- die Bezugsrechte können während des KE-Zeitraum ganz normal gehandelt werden
- kein bestehender Aktionär muss an der KE teilnehmen, er kann seine Bezugsrechte entweder an der Börse verkaufen oder am KE-Schlusstag einlösen (auch anteilig)
- jedoch führt die Teilnahme an einer KE am Ende über den Cost-Average-Effekt zu einer indirekten Verbesserung zum neuen Kur gegenüber einer Kompensation der Bezugsrechte
Entwicklung CoBa: Kurs vor Split: 1,10 Kurs nach Split: 11,00 Kurs nach KE: 7,50 Entwicklung 2 - 3 Monate nach KE: 5,56 Entwicklung 10 - 12 Monate nach KE: 14,40 Kurs heute (nach einer weiteren, kleineren KE): 10,00
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