Beispiel:
Der BVB kauft / errichtet ein Fußballstadion für 330 Mio. EUR.
Der jährliche Abschreibungsbetrag beläuft sich auf 10 Mio EUR (33 Jahre Nutzungsdauer (unterstellt)). Die 10 Mio. EUR jährlich wandern über die GUV letztendlich ins Kapital.
Nach 33 Jahren ist das Stadion abgeschrieben und die 330 Mio. EUR haben die GUV der 33 Jahre entsprechend beeinflusst.
Ein Erinnerungswert (1 EUR) muss nicht gebildet werden. Macht man halt nur aus buchhalterischen Gründen. Zusätzlich gibt es ein Verpflichtung zur "Anlagenbuchführung" (Nebenbuchhaltung). Dort sind dann sämtliche Anlagegüter aufgeführt, welche noch im Unternehmen vorhanden sind (AK, AFA, Anschaffungsdatum, etc.). Veröffentlichungspflichtig ist ein Inventarverzeichnis meines Wissens nach nicht. Zur Aufstellung verpflichtet ist man trotzdem.
Du kannst ja mal die IR anschreiben und fragen, ob Sie dir ein Anlageverzeichnis zur Verfügung stellen könnten :-).
Allerdings verstehe ich immernoch nicht den Hintergrund der Frage. Geht es darum, dass du dir selbst ein besseres Bild über die Gesasmtlage des Unternehmens machen möchtest? Also um einen Anhaltspunkt zur Ermittlung der stillen Reserven? Oder was genau ist das Ziel? |