vielleicht wird die suppe nicht so heiß gegessen wie gekocht würde Zeal in D zur umsatzsteuer herangezogen (zuständig wäre finanzamt Hannover-Nord, das zentralfinanzamt für britische unternehmen), könnte Zeal natürlich vorsteuer geltend machen; nur die differenz aus umsatzsteuer und vorsteuer würde die GuV und das ergebnis belasten (vorsteuer ist die umsatzsteuer aus rechnungen anderer unternehmen, die ihre leistungen der Zeal in rechnung stellen) bei der branchenkollegin bet-at-home.com AG, die umsatzsteuer auf elektronische dienstleistungen zahlt, beträgt die aufwandswirksame, an das finanzamt abgeführte umsatzsteuer (6,8mio in 2015) weniger als 10% der der wett- und gamingerträge ich möchte das mal (stark vereinfacht) vorrechnen: Unternehmenspräsentation bet-at-home.com AG März 2016 https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjF3ZadtvLRAhVDYpoKHVNvCdsQFggqMAI&url=https%3A%2F%2Fwww.bet-at-home.ag%2Fcms%2Ffile%2F69589%2F000000000002ed1d%2Fsmall&usg=AFQjCNGyfXJ-pbI7u8RgWwOX0s-iUNJvbA&sig2=g1xcY7QUuR9PpFRHb_xNyA&bvm=bv.146094739,d.bGs Geschäftsjahr 2015 KONZERNABSCHLUSS Gewinn und Verlustrechnung mio 90,0 elektronische Wett- und Gamingerträge (netto) + 17,1 Umsatzsteuer (19%) + 14,5 nicht-elektronische Wett- und Gamingerträge =121,6 Brutto-Wett- und Gamingerträge 54,0 Werbeaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen (netto) + 10,3 Vorsteuerbeträge (19%) = 64,3 Werbeaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen (brutto) Zu entrichtende Umsatzsteuer: mio 17,1 Umsatzsteuer -10,3 Abziehbare Vorsteuerbeträge =6,8 Umsatzsteuerüberschuss =6,3% der elektronischen Brutto-Wett- und Gamingerträge (107,1mio) |