Meine Vermutung zur Sonderabschreibung auf die immateriellen Vermögensgegenstände i. H. v. € 7,5 Mio.
Die Sonderanschreibung betrifft den Spieler Ciro Immobile.
Er ist vor gut einem Jahr zum BVB gewechselt. Ablöse geschätzt 18,5 Mio € Handgeld geschätzt 1-2 Mio € Vertragslaufzeit 5 Jahre
Nach meiner Kenntnis kann man das Handgeld entweder als Anschaffungsnebenkosten zur Ablösesumme aktivieren, oder als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausweisen und entsprechend anteilig (hier 1/5 = 20 % pro Jahr) gegen die Personalkosten auflösen.
Letzteres ist glaube ich in diesem Fall nicht passiert, da im Finanzbericht diesbezüglich zu den aktivien Rechnungsabgrenzungsposten nichts erläutert wurde.
Also gehe ich davon aus, dass die AK für das "Recht" Immobile bei ca. 20 Mio € lagen.
Abschreibung im letzen Geschäftsjahr = 4 Mio (20/5) = Buchwert zum 01.07.15 - 16 Mio.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass der Leihvertrag mit Sevilla eine Kaufpflicht beinhalten. Die kolportierten 11 Mio. € Ablöse beinhalten sicherlich auch Erfolgszahlungen. (z. B. 9 Mio Ablöse + 2 Mio. erfolgsabhängige Zahlungen).
Die Kaufpflicht muss dementsprechend bereits gegriffen haben (vermutlich an Einsätze des Spielers in Sevilla gekoppelt) und somit ist zwingend (da dauernde Wertminderung (Buchwert aktuell 16 Mio - fixe Ablöse 9 Mio.)) eine Abschreibung (in meinem Beispiel i. H. v. 7 Mio. €) durchzuführen.
So weit meine Theorie.
Dies würde allerdings auch bedeuten, dass im laufenden Geschäftsjahr das Ergebnis nicht noch einmal durch Immobile belastet wird - keine laufende Abschreibung und auch kein Buchverlust bei dem Anlagenabgang.
Alles in allem musste die Abschreibung von Immobile halt im I. Quartal für das gesamte Jahr verbucht werden. In meinen Augen ein ganz normaler Vorgang.
Ich hätte mir allerdings auch gewünscht, dass dazu zumindest auch in der Adhoc kurz drauf hingewiesen worden wäre. |