hat wohl nicht jedem gefallen. Na ja, wenn ich ehrlich bin, möchte ich vor so einer Umstellung auch erstmal gefragt werden, ob ich das überhaupt will. Umstellen und dann widersprechen lassen ist nicht wirklich die feine Art.
Aus dem Südkurier:
24.03.2006 05:18 Noch mehr billige Tricks? Mobilfunkanbieter
Eine "Unverschämtheit den Kunden gegenüber": So bezeichnet Click!-Leser Ludwig Briehl aus Immendingen die aktuelle E-Mailaktion des Handyanbieters Drillisch/Alphatel (unter anderem Billigmarke Simply).
Das ist passiert: Briehl erhielt von Alphatel dieser Tage einen Brief, in dem ihm lapidar mitgeteilt wurde, dass sein Konto auf den T-Mobile-Tarif "@home" umgestellt werde. Den, so das Unternehmen, gebe es gratis: "Sie sparen drei Monate lang den Optionspreis von jeweils 4,95 Euro."
Das freilich will Briehl überhaupt nicht, "weswegen ich nun genötigt bin, dieser einseitigen Vertragsänderung zu widersprechen", so der Leser. Was ihn besonders ärgert: "Für einen Widerspruch per SMS will Alphatel auch noch 29 Cent haben." Das, findet Briehl, sei "Geld verdienen, ohne die kleinste Leistung zu erbringen."
Für Drillisch-Sprecherin Iris Hauk hat der Tarif "T-Mobile@home" "enorme Sparpotenziale". Von diesen wolle man die Kunden mit der Aktion überzeugen. Wer kein Interesse daran habe, könne sich über Web, per Mail oder die Kundenhotline kostenlos ausschließen lassen. Außerdem könne der Dienst nach Ende des Aktionszeitraums deaktiviert werden.
Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, überzeugt das nicht: "Rechtlich ist eigentlich kein Vertrag zustande gekommen. Allerdings komme ich ja aufgrund der Freischaltung gar nicht umhin, diesen zu nutzen." Allerdings halte sich der "Schaden" durch die tägliche Kündigungsmöglichkeit in Grenzen oder könne, je nach Telefonverhalten, sogar ein Vorteil sein.
Dennoch prüft die Verbraucherzentrale ein rechtliches Vorgehen. Schließlich könne es vorkommen, dass der Kunde das Ganze erst bemerkt, wenn nach der Probephase Geld eingezogen wird. Hier gebe es zwar Anspruch auf Rückerstattung: "Diesen aber ohne Vertragskündigung durchzusetzen, dürfte einige Mühen kosten", so Thomas-Martin. (nar) |