Ich gehe davon aus, dass jeder Prozessfinanzierer sich mit dem Vorgang bei Eurogas zum vergangenen ICSID-Verfahren vertraut gemacht hat. Deshalb gehe ich darüber hinaus davon aus, dass man von "seiner" Prozesspartei richtige und vollständige Angaben/Unterlagen in jeglicher Form erwartet. I C H würde daher von "meiner" Prozesspartei dazu vertragliche Sicherheiten verlangen und darauf zugreifen, falls dies nicht gewährleistet wird. Die Sicherheit muss entsprechend frei von einklagbaren Rechten und dauerhaft werthaltig sein, den Zugriff Dritter und "meiner" Prozesspartei vor Abschluss des Verfahrens verhindern und im Bedarfsfall eigenständig nutz- und veräußerbar sein. Marktbedarf gilt als vorausgesetzt. Für mich wäre eine Aktienbeteiligung als Sicherheit für die o.g. Vorgänge keine Variante. I C H bin daher sehr gespannt, ob wir Aktionäre von der GL über den Prozessfinanzierer und den Vertragsabschluss in geeigneter Form noch im 1. Hbj. 2019 informiert werden. |