DJ DGAP-HV: Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG DGAP-HV: Gigaset AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Gigaset AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 13.04.2011 / 15:18 =------------------------------------------------- Gigaset AG München WKN 515 600 ISIN DE0005156004 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Gigaset AG, München, am 10. Juni 2011 um 10.00 Uhr im Paulaner am Nockherberg Hochstraße 77 81541 München Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung: TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG (vormals ARQUES Industries Aktiengesellschaft) und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2010, des zusammengefassten Lageberichts für die Gigaset AG (vormals ARQUES Industries Aktiengesellschaft) und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gigaset AG, Hofmannstr. 61, 81379 München, sowie im Internet unter www.gigaset.ag eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. TOP 2 Gewinnverwendung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von EUR 46.121.180,98 auf neue Rechnung vorzutragen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Rudolf Falter endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2011. Um eine einheitliche Wahlperiode des gesamten Aufsichtsrats zu gewährleisten, haben die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Dr. Peter Löw, Prof. Dr. Michael Judis, David Hersh, Bernhard Riedel und Hubertus Prinz zu Hohenlohe-Langenburg ihre Ämter als Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2011 niedergelegt. Der Aufsichtsrat ist daher insgesamt neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: * Dr. Dr. Peter Löw, Kaufmann, München * Prof. Dr. Michael Judis, Rechtsanwalt, München * David Hersh, Managing Partner Mantra Holdings SARL, Paris * Bernhard Riedel, Rechtsanwalt, München * Rudi Lamprecht, Diplom-Ingenieur, München und * Susanne Klöß, Kauffrau, München Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, Frau Barbara Thätig, COO/General Councel, wohnhaft in München, als Ersatzmitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt mit der Maßgabe, dass das Ersatzmitglied Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn ein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, und dass das Ersatzmitglied die Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch das Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Neuwahl vornimmt. Die Aufsichtsratsmitglieder sowie das Ersatzmitglied werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung über das 1. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Ersatzmitglieds erfolgt in Einzelwahl. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Angaben über die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Herr Dr. Dr. Peter Löw: - Mitglied des Aufsichtsrats der greenB AG, München - Mitglied des Aufsichtsrats der ddp TV AG, München Herr Prof. Dr. Michael Judis: - Mitglied des Beirats der GIG Holding GmbH, München - Mitglied des Aufsichtsrats der Your Family Entertainment AG, München Herr Dipl.-Ing. Rudi Lamprecht: - Mitglied des Aufsichtsrats der Fujitsu Technology Solutions GmbH - Vorsitzender des Verwaltungsrats der Duagon AG, Schweiz Die Herren Hersh und Riedel sowie Frau Thätig und Frau Klöß sind derzeit keine Mitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. TOP 7 Vergütung des Aufsichtsrats Nach § 12 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung die Vergütung des Aufsichtsrats für die gesamte Wahlperiode des Aufsichtsrats festlegen. Dies soll auch für die neue Wahlperiode des Aufsichtsrats geschehen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Für die gesamte mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2011 beginnende Amtsperiode des Aufsichtsrats gilt: Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von EUR 1.000,00 pro angefangenem Monat der Amtszeit sowie ein Sitzungsentgelt von EUR 1.000,00 je Aufsichtsratssitzung oder Ausschusssitzung, an der es teilgenommen hat. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von EUR 1.500,00 pro angefangenem Monat der Amtszeit sowie ein Sitzungsentgelt von EUR 1.500,00 je Aufsichtsratssitzung oder Ausschusssitzung, an der er teilgenommen hat. Die Vergütung ist fällig mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorangegangene Geschäftsjahr beschließt. TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2011 und Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen im Rahmen des Gigaset AG Aktienoptionsplans 2011, die entsprechende Änderung bzw. Ergänzung von § 4 (Kapital, Aktien) der Satzung und Aufhebung des Bedingten Kapitals 2008/I sowie der Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen im Rahmen des ARQUES Industries AG Aktienoptionsplans 2008 sowie Aufhebung des bisherigen § 4 Abs. 3 der Satzung Der im Jahre 2008 von der Hauptversammlung beschlossene ARQUES Industries AG Aktienoptionsplan und das hierzu beschlossene Bedingte Kapital 2008/I sind bislang nicht ausgenutzt worden und entsprechen hinsichtlich der Ausübungshürde auch nicht mehr dem Listing unserer Gesellschaft im TecDAX. Sie sollen deshalb aufgehoben werden und durch eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen und die Schaffung eines entsprechenden neuen Bedingten Kapitals 2011 ersetzt werden. Mit dem Gigaset AG Aktienoptionsplan 2011 soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, Mitgliedern des Vorstands, ausgewählten Mitarbeitern der Gesellschaft sowie Mitgliedern der Geschäftsführung und ausgewählten Mitarbeitern verbundener Unternehmen Bezugsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bei Ausübung der Optionen zu gewährenden Aktien sollen aus einem neu zu beschließenden bedingten Kapital zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschaft soll auch zur Gewährung eines Barausgleichs im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionen ermächtigt werden. Sofern eine entsprechende Ermächtigung durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen wird, soll auch die Bedienung der Optionen mit eigenen Aktien möglich sein. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen: (a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu nominal EUR 1.300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ('Bedingtes Kapital 2011'). Die bedingte Kapitalerhöhung
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April 13, 2011 09:19 ET (13:19 GMT)
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