wurde auch nicht vollständig abgelehnt. Obwohl es ja hier um den blutbasierten Teil des Septin9 Test geht der nicht anerkannt wird, wenn ich das richtig verstehe.
Das Patent wurde nicht für den Nachweis von hepatozellulärem Krebs anerkannt. Für den Nachweis von Darmkrebs wurde das Patent insoweit anerkannt, als der Nachweis auf biologischen Proben basiert, die aus Zelllinien, histologischen Schnittpräparaten, Biopsien, paraffineingebettetem Gewebe, Stuhl, Kolonabfluss und Kombinationen daraus bestehen. Hingegen wurde das Patent nicht anerkannt für Nachweise, die aus Körperflüssigkeiten gewonnen wurden (Urin, Blutplasma, Blutserum, Vollblut, isolierte Blutzellen, aus dem Blut isolierte Zellen und Kombinationen daraus). |