"Durch das Verleihen, ändert sich an der Anzahl der ADR nichts. Zum Leihen müssen die ADR von einem Depot in ein anderes umgebucht werden. Damit schuldet der Ausleiher dem Leiher die ADR. Und eine Provison für das leihen. Die werden verkauft. Auch jetzt gibt es nicht mehr ADR. Der Termin für die Rückgabe ist da. Jetzt muss geliefert werden. Keine Aktien, sondern ADR. Der Entleiher muss jetzt Leute Fragen, ob sie Ihm welche Verkaufen, egal zu welchem Preis. Der Verleiher kann ihm anbieten, gegen Geld, die verliehen ADR zu verkaufen. Natürlich in dem Fall zu einem sehr hohen Preis."
"Zum Leihen müssen die ADR von einem Depot in ein anderes umgebucht werden." Weiss der wahre Besitzer der ADR, dass seine ADRs für den Leerverkauf übertragen wurden? Ich denken nicht, das Geschäft macht der Broker selbst. Der wahre Besitzer glaubt die ADRs zu besitzen, was juristisch auch stimmt. Wenn diese ADRs verkauft werden, gibt es einen weiteren Besitzer der ADR. Der Leerverkäufer muss natürlich die ADRs nach einer ausgemachten Frist zurückgeben. Was passiert, aber, wenn in dieser Frist kein Handel mehr stattfindet und die ADRs sogar delistet werden? Es gibt zwar keine doppelte Anzahl von ADRs, aber es existieren 2 Personen die diese ADRs besitzen und eine Person, die diese Anzahl der ADRs z.B. dem Broker schuldet. Diese Schuld kann er technisch nicht begleichen. Keiner kann den 2 Personen verbieten diese ADRs zu konvertieren und nach Russland zu übertragen. Dadurch werden aber in Russland die doppelte Anzahl der Originalaktien übertragen. Der Leerverkäufer schuldet zwar die ADR Menge, kann die Schuld aber nicht begleichen. |