aber mittlerweile ist wohl klar, daß geschlossene Bücher amerikanischer Emittenten auf fehlende Aktien für die begebenen ADR-Zertifikate zurückzuführen sind. Bei Gazprom seien, so die vagen Mutmaßungen der beteiligten Banken, 20-25% der betreffenden Aktien nicht mehr auffindbar... Detlef hat wohl nicht Unrecht, wenn er da kriminelle Machenschaften vermutet. Vermutungen darf man ja mal noch haben, oder? Fakten: Wer trägt die rechtliche Verantwortung für den Eigentumsverlust? Das wird ganz von der gegebenen Einzelfallsituation abhängen. Wurde der Tauschauftrag vor Inkrafttreten der Sanktionen, also im Frühjahr und Sommer 22 der depotführenden Bank erteilt und nicht ausgeführt, dann ist diese haftbar, da ja andere die Aufträge ausgeführt und somit Schaden ihrer Kunden vermieden haben. Der Ersatzanspruch bezieht sich nicht auf irgend einen rechnerischen Wert, sondern die betroffenen Banken müssen die Aktien, sobald sie das können, wiederbeschaffen und übergeben. Wurde der Tauschauftrag dagegen nach Sanktionseintritt erteilt, konnte deshalb nicht ausgeführt ausgeführt worden und ist an der Auslegung der Sanktionen durch Clearstream gescheitert, dann wird ein Verschulden von Clearstream zu prüfen sein. Um es klar zu sagen: Es geht nicht um Verschulden oder Regressforderungen gegenüber den amerikanischen Banken, wie hier öfter spekuliert wird. Es geht um ein Verschulden der deutschen bzw. europäischen Kreditinstitute. Nur mit denen haben wir einen Vertrag. Ich habe keinen Vertrag mit der Mellon-Bank oder Citibank, obwohl ich deren Zertifikate im Depot habe. Hätte ich mir bei Kaufhof eine Hose made in Vietnam gekauft, dann habe ich selbstverständlich keinen Vertrag mit dem vietnamesischen Textilhersteller, sondern einen Kaufvertrag mit Kaufhof. So, für den ungünstigen Fall, daß man überhaupt keinen Tauschantrag gestellt, sondern nur mal abgewartet hat, wird es kaum möglich sein, einem der beteiligten Insitutionen ein Verschulden nachzuweisen. D.h. der Verlust von 20-25% wird abgeschrieben werden müssen. Es macht also überhaupt keinen Sinn, alle Fälle über einen Kamm zu scheren.. Meine Empfehlung ist weiter die: Alle Anträge, die möglich sind, beim eigenen Broker zu stellen. Alles dokumentieren, email ausdrucken und archivieren, Einschreiben mit Rückschein nutzen. Schriftstücke ganz präzise formulieren und Fristen setzen..... In den Schuhen von Consors- und ING-Verantwortlichen möchte ich nicht nebenbei gesagt nicht stecken... Deren Katzenjammer beginnt erst 2025 |