aber was in Deutschland produziert wird kann dann ohne Probleme in der EU versendet werden. Nach dem Brexit ist GB dann ein Drittland und die Ausfuhr dorthin und umgekehert unterliegt dann der EU-Exportregularien, nach z.B. der Dual-Use VO 428/2009. Hierzu hat die BAFA aber schon angekündigt GB mit in den Länderkreis der AGG-Nr. EU001 aufzunehmen, so dass ein Export ohne Einzelgenehmigung notwendig wird.
Für den Warenfluss, wenn er denn mal richtig anläuft bei Proton, ist also nicht gefährdet bzw. wird nicht wirklich komplizierter.
Auch der Finanzverkehr ist kein Thema, es liegen ja keine Sanktionen ggü. GB vor.
Wie es dann um die Zollabgaben steht, ist eine andere Sache. |