Da mich der überaus nette und hier im Forum als kompetent angesehene User Zwetschge bereits ein zweites Mal bezüglich meines Gedankengangs zu möglichen Verstößen gegen das Geldgwäschegsetz von WDI diskreditieren wollte, werde ich den Gedankengang nun einmal präzisieren.
Kurz zum Hintergrund: In meiner zweiten Analyse zum KPMG Bericht bin ich auf mögliche Risiken eingegangen und habe in dem Zusammenhang auf Verstöße gegen das GwG verwiesen, da ich die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Verdacht der Bilanzmanipulation erhärtet, als unwahrscheinlich erachte. Überdies habe ich mehrfach, die desaströse Kapitalmarktkommunikation seitens WDI gerügt, welche sich nunmal den besonderen Umständen anpassen sollte. Zumindest dann, wenn man den Anspruch hat neben SAP als seriöses DAX Unternehmen wahrgenommen zu werden. Zudem ist Wirecard als AG nunmal den Aktionären verpflichtet.
Nun zur Geldwäsche:
Wirecard unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft bestimmten Sorgfaltspflichten. Eine dieser Sorgfaltspflichten ist das Prinzip: Know your Customer, was u.a. in § 10 GwG manifestiert ist. Das bedeutet, die Identifizierung des Vertragspartners, die Überprüfung der Vertretungsverhältnisse, die Einhaltung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Geschäftsbeziehung und die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der Transaktion, ist die Pflicht von Wirecard zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche.
Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei dem überwiegenden Teil der von WDI abgewickelten Transaktionen um Geschäftsbeziehungen mit geringem Risiko handelt. Aus dem Grund gelten gem. § 14 GwG reduzierte Anforderungen.
Allerdings liefert der KPMG Bericht Hinweise auf mögliche Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 10 GwG. Zu nennen wäre die 2015 von WDI getätigte Indien Akquisition. Hierzu schreibt KPMG auf Seite 50, (53), dass der wirtschaftlich Berechtigte des Fund 1 nicht identifiziert werden konnte. Da die Transaktionshöhe 230 Millionen Euro , zuzüglich 110 Millionen Euro beträgt, handelt es sich nicht um eine Transaktion mit geringen Risiko. Ferner handelt es bei einem Unternehmenskauf unzweifelhaft um eine Transaktion mit potenziell höheren Risiken, sodass WDI sogar gem.§ 15 GWG verstärkte Sorgfaltspflichten gehabt hätte. Somit gilt der § 15 GwG und WDI müsste demgemäß Auskunft über den wirtschaftlich Berechtigten geben können. Da aber nicht einmal KPMG den Berechtigten ermitteln konnte, hätte die Transaktion unter diesen Voraussetzungen nicht vollzogen werden dürfen. Eine funktionierende Compliance Abteilung würde solche Vorgänge jedenfalls verhindern. Aus diesem Grund ist es auch so wichtig, dass WDI diese Schwäche erkannt hat und die Compliance mit einer Person wie James Freis stärkt - der im US Finanzministerium insbesondere für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständig war.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dies nur ein kleiner Ausschnitt des Berichts war. Dennoch wirft dieser kleine Ausschnitt bereits viele Fragen auf. Da hilft es übrigens auch nichts, wenn man sagt: " Ach alte Lamellen, Schnee von gestern". Denn Fakt ist: Die Bafin prüft den Sonderaudit auch und teilte bereits mit, dass man bei Indizien für strafrechtliche Verstöße eine Strafanzeige erstatten werde. Im schlimmsten Fall - freilich nur bei Häufung solcher Delikte - könnte WDI der Verlust der Banklizenz drohen.
Und wie ihr alle mitbekommen habt, wurde bereits eine Strafanzeige gegen WDI bei der Staatsanwalt München I wegen Untreue erstattet. Auch wenn die Strafanzeige von TCI stammt und die Intention selbst den Staatsanwälten bekannt sein dürfte, kann es sein, dass diese Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen WDI aufnimmt. Über diese Risiken habe ich euch in der Vergangenheit bereits aufgeklärt und wurde von "Experten" wie Zwetschge nicht ernst genommen. Viele in diesem Forum sollten sich deshalb Fragen, ob sie sich tatsächlich der Risiken bewusst sind. Denn nach Veröffentlichung des Sonderaudits ist der Aktienkurs nicht einfach so 40% gefallen und die Leerverkaufsquote nicht ohne Grund immer noch so enorm hoch.
Nichts desto trotz halte ich mit einer verkleinerten Position an Wirecard fest.
Grüße an alle Leser (insbesondere an meinen neuen Freund Zwetschge - ich warte übrigens immer noch auf eine Nachricht bezüglich des Kaffees auf der Hauptversammlung ;) ) HI
|