bisherigen Abstimmungsergebnis könnte deshalb nicht festgehalten werden dürfen, weil die vorher festgelegten Wahlkautelen nicht rechtmäßig waren und diese Mängel nicht perpetuiert werden dürfen. Durch die mangelhaften Wahlkautelen könnte indes Wahlinteressierte von der Teilnahme abgehalten oder sonst bestimmt worden sein, worin gerade - zum Beispiel - die unzulässige Perpetuierung liegen könnte. Aber all dies und Ähnliches hatten wir ja schonmal diskutiert, und es bleibt nun abzuwarten, wie das us-amerikanische Gesellschaftsrecht die Dinge sieht, von dem hier niemand, soweit ersichtlich, vertiefte Kenntnisse hat.
Dessen ungeachtet gehe ich aber davon aus, dass das Gericht seine Lösung des Falls, welche es in einem schriftlichen Urteil nach dem Hearing bekannt geben will, in den Grundzügen bereits kennt. Es hat die Rechtslage inzwischen geprüft und sich mit den wesentlichen, öffentlich ja breit diskutierten und ihm auch in Schreiben dargelegten Einwendungen längst final auseinandergesetzt. Die Vorstellung, dass das Gericht im Anhörungstermin noch total überrascht werden könnte, dürfte daher an der Realität vorbeigehen. Dem Gericht geht es m.E. nun darum, möglichst keine formalen Verfahrensfehler, insbesondere Beteiligungsmängel, zu begehen. |