richtig.
Der Ausleihwert der Aktie ist nur für die Berechnung der Leihgebühr massgeblich. Was der Ausleiher in der Zwischenzeit mit der Aktie macht, ist dem Verleiher schnurzpiepegal. Er könnte sie sich auch unters Kopfkissen legen um besser zu schlafen. Hauptsache er bekommt irgendwann genau so viele Stücke zurück, wie er verliehen hat.
Da der Ausleiher aber Geld verdienen will, versucht er die Aktien bestmöglich an der Börse zu verkaufen. Durch seinen unlimitierten Auftrag vergössert sich das Angebot drastisch gegenüber der Nachfrage und der Preis sinkt. Wenn dann in der Presse noch entsprechende Zweifel gesät werden, beschleunigt sich das Ganze noch, weil dann grad kaum Käufer auf dem Markt sind.
Ist dann der Kurs entsprechend gefallen und die Zweifel entpuppen sich als heisse Luft, wird es Zeit die ausgeliehenen, verkauften Aktien zurückzukaufen. Steigt der Kurs aber zu schnell zu stark an, könnte es eng werden für den Leerverkäufer. Entweder muss dann ein neuer Artikel her oder der Gewinn schrumpft schnell zusammen.
Also: Preis erzielt beim Verkauf—Preis gezahlt beim Rückkauf—Leihgebühr berechnet auf den Tag der Ausleihe = Gewinn |