#276308 Nicht die Bewertung macht deinen Artikel interessant, es ist folgendes Zitat: "Der Skandal, in dem Steinhoff, eine Holdinggesellschaft, die Vertriebsmarken führt, weiterhin auf seinem Börsenwert lastet." Lassen wir mal die Übersetzung raus, aber es findet sich der Hinweis auf "Vertriebsmarken"!!! Warum? Bsp.: Genesis Investment Holding GmbH: In der alten Bilanz 2016 befanden sich unter Immateriellem Vermögen: "Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ahnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen": 1.978.319.952,88 € OK, die 2016-er wurde anschließend neu formuliert und der Betrag war anschließend verschwunden ;-) Zusammen mit Vermögensverkäufen der Genesis Investment GmbH ergab sich eine Wertminderung von 2,295 Mrd €. Diese Summe stellt die Zahlungsverpflichtung der Genesis Investment Holding GmbH im Rahmen des "English Security Agreements" vom 12.08.2019 an die Newco 6A oder besser IBEX Retail Investment Ltd dar. Die IBEX ihrerseits hat eine Zahlungsverpflichtung an die LuxFinco 2, diese dann extern an die Gläubiger. Was hat man nun mit den immateriellen Vermögen gemacht? Sale and lease back heißt die Zauberformel, auch bei anderen marken und lizenzführenden Konzerngesellschaften, wie z.B. GT Branding Holding. Auch die SIHL erhält Gebühren auf Lizenz- und Markenrechte, hauptsächlich von der Pepkor Gruppe. Was ist nun Sale and Lease Back? "Beim Sale-and-lease-back Verfahren veräußert der Leasingnehmer Eigentum an den Leasinggeber, um es unmittelbar wieder von diesem zurückzuleasen. Oft handelt es sich dabei um Immobilien. Dabei entstehen auf beiden Seiten Vorteile, unter anderem bilanzrechtlicher Art. Beim Verkauf des Vermögensgegenstandes fließen dem Unternehmen finanzielle Mittel zu, ohne die betriebliche Nutzung des Gegenstandes aufgeben zu müssen. Zu bedenken ist, übersteigt der Verkaufserlös den Buchwert, kommt es zu einer Aufdeckung von stillen Reserven. Hierdurch werden das Ergebnis und die Ertragslage des Unternehmens begünstigt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Unternehmen für die Nutzung des Gegenstandes Leasingraten zu begleichen hat. Zum anderen gibt es steuerliche Erwägungen. Die Übereignung sowie auch das Rück-Leasing werden als wirtschaftliche Einheit betrachtet. In der Gesamtbetrachtung bedeutet das, dass eine stets steuerfreie Darlehensgewährung vorliegt." |