Es ist unfassbar: Gerade habe ich PACER gecheckt und sehe eine neue "Motion to Dismiss Action" von den Anwälten des Klägers Carl Braun. Ich nehme es einmal vorweg: Die in dieser Motion enthaltenen Details könnten sehr unangenehm für Mr. Braun werden. In der Status Conference am 24. Oktober 2014 hatte die Richterin offenbar diesen Weg vorgeschlagen, womit man einer Stipulation (Einigung), die die Richterin absegnen müsste, aus dem Weg gehen würde. Der Hintergrund dieser Dismiss-Motion ist unfassbar und rückt die Kläger (für Blumka gilt offenbar das Gleiche) m.E. in ein sehr schlechtes Licht. Hintergrund ist nämlich die Tatsache, dass Herr Braun (ebenso wie Blumka) seine Shares zwischenzeitlich verkauft hat. Den eigenen Anwälten gegenüber meinte er, es sei vor etwa einem Jahr gewesen. Das wollte die Richterin per Kontoauszug bestätigt wissen. Dazu kurz die Klagehistorie:
Anfang April 2011 Braun kontaktiert Levy & Korsinsky, LLP ("LK"). 5. April 2011: Braun bevollmächtigt "LK" ihn zu vertreten. Er wäre Shareholder und hätte 1.500 Aktien. Kurze Zeit später entwirft "LK" die Klage. 23. Juni 2011: Braun versichert eidesstattlich, dass er die Klage gelesen hätte und die Fakten stimmen würden. 28. Juni 2011: Die Klage wird eingereicht. 21. August 2014: "LK" bespricht die nächsten Schritte mit Braun und fragt nach, ob er noch im Besitz seiner Shares sei. Braun sagt, er hätte die Shares vor rd. einem Jahr veräußert und wäre kein Shareholder mehr. 27. Oktober 2014: "LK" informiert Braun über die Order des Gerichts und fordert einen Nachweis (Kontoauszug) bez. des Verkaufs seiner ABAT-Shares an.
Tja, das war die Vorgeschichte. Tags darauf erhält die Kanzlei "LK" per E-Mail den Kontoauszug von Braun. Dieser weist - und jetzt bitte genau lesen - schwarz auf weiß auf, dass Braun seine ABAT-Shares in einer einzigen Transaktion bereits am 7. April 2011 (!) verkauft hatte, mithin also zwei Tage nach der Bevollmächtigung seiner Anwälte und gut sechs Wochen vor Klageerhebung! Das heißt im Klartext, dass Herr Braun seinerzeit eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte! Er hätte die Klage niemals einreichen dürfen. Ich weiß nicht, wie die Amis das handhaben, aber wenn es ganz blöd für ihn läuft, wandert er dafür ins Gefängnis, dürfte aber zumindest sämtliche Verfahrenskosten am Hals haben. Bei Blumka dürfte es sich ähnlich verhalten. Ich habe keine Zweifel daran, dass die Richterin diese Motion unterzeichnen wird. Das ist - anders als auf dem Yahoo-Board geschrieben - bislang noch nicht geschehen. Es ist üblich, dass die Anwälte die Order vorformulieren. Gegenzeichnen muss allerdings die Richterin. Fazit: Damit ist die Derivative Action m.E. zu 100 Prozent vom Tisch. Ob das jetzt auch zu 100 Prozent für die Shareholder gut ist, wird man abwarten müssen. Der Druck, die Jahresberichte nachzureichen, dürfte nun ebenfalls vom Tisch sein. Alles liegt nun an Fu... ;-) |